Förderprogramm

Zuwendungen für die Einführung und Beibehaltung des ökologisch-biologischen Landbaus (Extensivierungsrichtlinie 2023)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Mecklenburg-Vorpommern
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpunkt:

zuständiges Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU)

Weiterführende Links:
Agrarantrag Online Mecklenburg-Vorpommern

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie ökologisch-biologischen Landbau in Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb einführen oder fortführen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei der Einführung oder Beibehaltung von ökologisch-biologischem Landbau in Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich

  • für die Einführung des ökologisch-biologischen Landbaus EUR 1.300 je Hektar Dauerkulturen, EUR 630,00 je Hektar Gemüsefläche, EUR 350,00 je Hektar übrige Ackerfläche und EUR 425,00 je Hektar Dauergrünland für einen Zeitraum von 2 Jahren sowie
  • für die Beibehaltung des ökologisch-biologischen Landbaus EUR 850,00 je Hektar Dauerkulturen, EUR 490,00 je Hektar Gemüsefläche, EUR 284,00 je Hektar übrige Ackerfläche und EUR 284,00 je Hektar Dauergrünland.

Abhängig von der Lage des Gebiets, das Sie bewirtschaften, und von der Art Ihres Vorhabens kann der Zuschuss erhöht oder gemindert werden.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.12. des Vorjahres über das Agrar-Antragsportal von Mecklenburg-Vorpommern ein. Bewilligungsbehörde ist das für Sie zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt.

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