Förderprogramm

Förderfonds der Metropolregion Hamburg – Förderfonds Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern

Förderart:
Zuschuss, Darlehen
Förderbereich:
Infrastruktur, Regionalförderung, Umwelt- & Naturschutz, Kultur, Medien & Sport, Gesundheit & Soziales, Mobilität
Fördergebiet:
Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg
Förderberechtigte:
Kommune, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpunkt:

Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern

Förderfonds
Maria Schneider

Schloßstraße 2–4

19053 Schwerin

Weiterführende Links:
Förderfonds der Metropolregion Hamburg MV-Serviceportal – Förderung von Projekten in der Metropolregion Hamburg beantragen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Vorhaben zur Stärkung der Metropolregion Hamburg umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.

Volltext

Die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen fördern Vorhaben zur Verbesserung der Struktur und der Entwicklung der Metropolregion Hamburg (MRH).

Sie erhalten die Förderung für

  • investive Projekte einschließlich Vorbereitung,
  • Studien und Konzepte, zum Beispiel Erstellung und Umsetzung von regionalen Entwicklungs- und Handlungskonzepten, Business- und Projektplänen, Machbarkeitsstudien,
  • nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit zur Präsentation der gesamten MRH, zum Beispiel metropolregionsbezogenes oder projektbezogenes Marketing, sowie
  • Regional- und Projektmanagement als Teil eines Leitprojekts der MRH.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder zinsloses Darlehen (bedingt oder unbedingt rückzahlbar).

Wenn Sie Leitprojekte durchführen, beträgt die Förderung normalerweise bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Sonstige Projekte werden mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert.

Wenn Sie als Verein „Projektbüro Metropolregion Hamburg“ e.V. Maßnahmen durchführen, werden die notwendigen Eigenmittel zur Finanzierung der bei EU, Bund, Ländern oder anderen beantragten Mittel zu 100 Prozent gefördert.

Ihr Antrag muss eine Fördersumme von mindestens EUR 10.000 umfassen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens in Papierform und elektronisch an die Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern und an die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation in Hamburg.

Als kreisangehörige Gemeinde reichen Sie Ihren Antrag bitte über den Landkreis ein.

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