Förderprogramm

Förderrichtlinie der norddeutschen Stiftung für Umwelt und Entwicklung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Mecklenburg-Vorpommern
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Kommune
Fördergeber:

Norddeutsche Stiftung für Umwelt und Entwicklung

Ansprechpunkt:

Norddeutsche Stiftung für Umwelt und Entwicklung

Accumer Riege 42

Mühle Westeraccum

26553 Dornum

Weiterführende Links:
NUE-Stiftung – Was wir fördern

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen planen, die dazu beitragen, Ökosysteme zu schützen und das Umweltbewusstsein zu fördern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Die norddeutsche Stiftung für Umwelt und Entwicklung unterstützt Sie bei Umwelt-, Naturschutz- und Eine-Welt-Projekten im Sinne der Agenda 21.

Die Förderung erhalten Sie für

  • planerische Vorbereitung,
  • die Durchführung des Projektes mit den projektbezogenen Sachkosten, Investitionskosten und Personalkosten,
  • pauschale Verwaltungskosten bis zu 10 Prozent der Gesamtkosten,
  • vorbereitende und begleitende Öffentlichkeitsarbeit,
  • die konzeptionelle Projektbegleitung,
  • die begleitende und nachfolgende Erfolgskontrolle,
  • die Dokumentation der Ergebnisse.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art Ihrer Maßnahme.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Norddeutsche Stiftung für Umwelt und Entwicklung.

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