Förderprogramm

Förderung der Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie für Betroffene von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Zwangsverheiratung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales, Infrastruktur, Frauenförderung
Fördergebiet:
Mecklenburg-Vorpommern
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpunkt:

Landesamt für Gesundheit und Soziales

Friedrich-Engels-Platz 5–8

18055 Rostock

Weiterführende Links:
Förderungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern MV-Serviceportal – Förderung der Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Frauenschutzhäuser oder Beratungsstellen für Menschen, die Gewalt ausgesetzt sind, betreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Schaffung eines flächendeckenden Hilfe- und Interventionsnetzes mit spezialisierten Einrichtungen zur Versorgung von Menschen, die häuslicher und sexualisierter Gewalt oder Stalking ausgesetzt sind, und auch für Betroffene von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Zwangsverheiratung.

Sie erhalten die Förderung für

  • Frauenschutzhäuser,
  • Beratungsstellen für Betroffene häuslicher Gewalt,
  • Beratungsstellen für Betroffene sexualisierter Gewalt,
  • Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Zwangsverheiratung,
  • Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking,
  • Männer- und Gewaltberatungsstellen,
  • Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche und sexualisierte Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses für Personalausgaben beträgt EUR 28.386 je Vollzeitstelle, bei Sachausgaben hängt die Zuschusshöhe von der jeweiligen Einrichtung ab.

Für die Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Zwangsverheiratung und die Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche und sexualisierte Gewalt erhalten Sie einen Zuschuss für eine Vollzeitstelle in Höhe von maximal dem Personalkostensatz für die Entgeltgruppe 10.

Die Höhe des Zuschusses für Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking beträgt für bis zu 3 Vollzeitstellen jeweils maximal den Personalkostensatz für die vergleichbare Entgeltgruppe nach dem TV-L, höchstens jedoch bis zur Entgeltgruppe 10 TV-L.

Ihren Antrag richten Sie bitte bis spätestens zum 30.9. eines Jahres für das folgende Kalenderjahr an das Landesamt für Gesundheit und Soziales.

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