Förderprogramm

Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenoffen), Beratung, Digitalisierung
Fördergebiet:
Mecklenburg-Vorpommern
Förderberechtigte:
Hochschule, Forschungseinrichtung, Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpunkt:

TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH

Hagenower Straße 73

19061 Schwerin

Weiterführende Links:
Technologieförderung – Förderprogramme MV-Serviceportal – Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation – Zuwendung für die Absicherung durch gewerbliche Schutzrechte beantragen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern als Unternehmen, Hochschule oder Forschungseinrichtung innovative Vorhaben durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bei der Entwicklung innovativer, international wettbewerbsfähiger Produkte, Verfahren und Leistungen, die auf neuen wissenschaftlich-technischen Erkenntnissen aufbauen.

Sie erhalten die Förderung für

  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (als einzelbetriebliches Vohaben und als Verbundvorhaben),
  • Durchführbarkeitsstudien,
  • Anmeldung von Schutzrechten,
  • Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen,
  • Prozessinnovationen sowie
  • Investitionen infolge von Prozessinnovationen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für Unternehmen abhängig von Unternehmensgröße und Vorhaben zwischen 25 und 80 Prozent und für Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • bei Durchführbarkeitsstudien für kleine Unternehmen bis zu 60 Prozent und für mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 100.000,
  • für die Anmeldung von Schutzrechten bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 50.000,
  • für Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 200.000 innerhalb von 3 Jahren,
  • bei Prozessinnovationen für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent und für große Unternehmen bis zu 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 200.000 je Unternehmen sowie
  • für Investitionen infolge von Prozessinnovationen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 100.000 je Unternehmen.

Der Zuschuss muss mindestens EUR 15.000 betragen.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte spätestens 14 Tage vor dem geplanten Beginn Ihres Vorhabens beim Technologie-Beratungs-Institut (TBI).

Beachten Sie bitte, dass das Antragsverfahren im Fall von Verbundvorhaben zweistufig ist: Vor Antragstellung müssen Sie eine Projektskizze beim TBI einreichen, bei positiver Bewertung können Sie den Antrag stellen.

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