Förderprogramm

Förderung von Unternehmensgründungen und -entwicklungen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Mecklenburg-Vorpommern
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in, Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpunkt:

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Dezernat IF

Bleicherufer 13

19053 Schwerin

Weiterführende Links:
MV-Serviceportal – Zuschuss für Unternehmensgründungen und -entwicklungen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum beantragen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie ein Kleinstunternehmen im ländlichen Raum gründen oder es weiterentwickeln möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Gründung und Erweiterung von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum.

Sie erhalten die Förderung für Investitionen in die Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte, um nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten zu schaffen und zu entwickeln.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt

  • bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • bei Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Ihr Investitionsvolumen muss mindestens EUR 10.000 betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 30.11. des jeweiligen Jahres an das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?