Förderprogramm

Garantien durch die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern

Förderart:
Garantie
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Mecklenburg-Vorpommern
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in, Unternehmen
Fördergeber:

Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV)

Ansprechpunkt:

Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV)

Ludwig-Bölkow-Haus

Graf-Schack-Allee 12

19053 Schwerin

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie sich als private Beteiligungsgesellschaft an mittelständischen Unternehmen beteiligen, kann die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern unter bestimmten Voraussetzungen Garantien übernehmen.

Volltext

Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern übernimmt Garantien für Beteiligungen von privaten Beteiligungsgesellschaften an mittelständischen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberuflerinnen und Freiberuflern sowie Betrieben des Gartenbaus in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Garantien werden bis zu 70 Prozent der Beteiligungssumme als auch bis zu 70 Prozent der vereinbarten Ansprüche der Beteiligungsgesellschaften auf den Ertrag aus der Beteiligung gegeben.

Die Laufzeit beträgt bis zu 10 Jahre.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV).

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