Förderprogramm

Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur (Infrastrukturrichtlinie)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Regionalförderung, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen, Mobilität
Fördergebiet:
Mecklenburg-Vorpommern
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Kommune, Forschungseinrichtung, Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpunkt:

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)

Werkstraße 213

19061 Schwerin

Weiterführende Links:
GRW-Infrastruktur

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Investitionen in die öffentliche Infrastruktur planen, die für die wirtschaftliche Entwicklung vor Ort notwendig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert Vorhaben für den Ausbau der öffentlichen Infrastruktur, wenn sie für die Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft erforderlich sind.

Sie erhalten die Förderung für

  • Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegelände,
  • Errichtung, Modernisierung oder Ausbau von Verkehrsanlagen zur Anbindung von Gewerbebetrieben oder Gewerbegebieten an das überregionale Straßen- oder Schienenverkehrsnetz, von Wasserversorgungsleitungen und -verteilungsanlagen, von Abwasser-, Strom-, Gas-, Fernwärme- und anderen Energieleitungen zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das regionale oder überregionale Versorgungsnetz,
  • Errichtung, Modernisierung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus sowie die Geländeerschließung für den Tourismus,
  • Errichtung, Modernisierung und Ausbau von Gewerbezentren (Innovations-, Forschungs-, Telematik-, Technologie-, Gründerzentren oder -parks),
  • Errichtung, Modernisierung und Ausbau von Einrichtungen der beruflichen Aus- und Fortbildung,
  • Errichtung oder Ausbau von Anlagen für die Beseitigung oder Reinigung von gewerblichem Abwasser und Abfall,
  • Errichtung oder Ausbau von Hafeninfrastruktureinrichtungen,
  • Errichtung, Ausbau oder Modernisierung von Forschungsinfrastrukturen,
  • Erarbeitung von Integrierten Regionalen Entwicklungskonzepten durch Dritte,
  • Installation von Kooperationsnetzwerken,
  • Installation von Innovationsclustern,
  • Planungs- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung förderfähiger Infrastrukturmaßnahmen,
  • Bau oder Ausbau von Energieinfrastrukturen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 60 Prozent, wenn bestimmte Kriterien vorliegen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Davon abweichend beträgt die Höhe der Förderung für

  • Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegelände bis zu 75 Prozent, bei Vorliegen bestimmter Kriterien bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • Errichtung oder Ausbau von Hafeninfrastruktureinrichtungen abhängig von der Höhe der gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • Errichtung, Ausbau oder Modernisierung von Forschungsinfrastrukturen normalerweise 50 Prozent, in Ausnahmefällen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • die Erarbeitung von Integrierten Regionalen Entwicklungskonzepten durch Dritte bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 100.000,
  • die Installation von Kooperationsnetzwerken bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • die Installation von Innovationsclustern bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, normalerweise jedoch maximal EUR 5 Millionen für einen Zeitraum von 10 Jahren,
  • Planungs- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung förderfähiger Infrastrukturmaßnahmen bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und
  • den Bau oder Ausbau von Energieinfrastrukturen bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).

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