Förderprogramm

Richtlinie Integrationsfonds

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Mecklenburg-Vorpommern
Förderberechtigte:
Kommune
Fördergeber:

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpunkt:

Landesamt für Gesundheit und Soziales

Friedrich-Engels-Platz 5–8

18055 Rostock

Weiterführende Links:
Förderungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern MV-Serviceportal – Integrationsfonds Beantragung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Teilhabe von Geflüchteten am gesellschaftlichen Leben verbessert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei Vorhaben zur gesellschaftlichen Integration von Geflüchteten.

Die Förderung erhalten Sie vor allem für

  • lokal angestoßene Vorhaben und Projekte, darunter Information und Unterstützung von Bürgern und Geflüchteten, Orientierungsangebote, Koordinierung ehrenamtlicher Initiativen und Angebote zur gemeinsamen Teilhabe in den Bereichen Sport, Kultur und Freizeit, sowie
  • übergreifende integrationsfördernde Vorhaben und Projekte wie Alphabetisierungskurse für Asylbewerber mit individueller Bleibeperspektive, Maßnahmen zu Gewinnung, Einsatz und Weiterbildung von ehrenamtlichen Integrationsbegleitern in den Kommunen und Maßnahmen zur Stärkung der interkulturellen Kompetenzen von ehrenamtlichen Mitarbeitern.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Bagatellgrenze beträgt EUR 1.000.

Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 31.10. des vorangehenden Jahres an das Landesamt für Gesundheit und Soziales.

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