Förderprogramm

Förderung von Integrationsprojekten

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Arbeit, Gesundheit & Soziales, Aus- & Weiterbildung, Frauenförderung
Fördergebiet:
Mecklenburg-Vorpommern
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Bildungseinrichtung
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpunkt:

Landesamt für Gesundheit und Soziales

Friedrich-Engels-Platz 5–8

18055 Rostock

Weiterführende Links:
Förderungen aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) MV-Serviceportal – Förderung von Integrationsprojekten

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie eine Maßnahme durchführen, die Langzeitarbeitslosen den Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt ebnet, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Vorhaben, die der Integration von Langzeitarbeitslosen mit besonderen Vermittlungshemmnissen in den allgemeinen Arbeitsmarkt dienen.

Sie erhalten die Förderung für Projekte,

  • die Beratung, Information und Eingliederung in Arbeit oder abschlussbezogene Aus- oder Weiterbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit einer Verringerung gesundheitlicher Vermittlungshemmnisse verbinden,
  • die die Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose oder von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohte Menschen erhöhen, indem sie deren Beschäftigungsfähigkeit verbessern.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben auf Basis von Kostenpauschalen.

Ihren Antrag richten Sie bitte über die Geschäftsstelle des zuständigen Regionalbeirates im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit an das Landesamt für Gesundheit und Soziales.

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