Förderprogramm

Gewährung von Zuwendungen für Vorhaben im Bereich des kommunalen Straßenbaus in Mecklenburg-Vorpommern

Rechtsgrundlage

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Vorhaben im Bereich des kommunalen Straßenbaus in Mecklenburg-Vorpommern (Kommunale Straßenbauförderrichtlinie – KommStrabauFöRL M-V)
vom: 05.03.2025
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
AmtsBl. M-V 2025, 202

Ein geplantes Vorhaben sollten Sie zwecks Aufnahme in den Maßnahmenplan für den kommunalen Straßenbau im Hinblick auf die mittelfristige Finanzplanung möglichst 5 Jahre im Voraus, spätestens jedoch bis zum 31. Januar des dem vorgesehenen Baubeginn vorhergehenden Jahres anmelden.

Weblink zur Richtlinie

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