Förderprogramm

Kommunale Straßenbauförderrichtlinie

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Mobilität
Fördergebiet:
Mecklenburg-Vorpommern
Förderberechtigte:
Kommune
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpunkt:

zuständiges Straßenbauamt Mecklenburg-Vorpommern

Weiterführende Links:
Formulare Straßenbau

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Vorhaben zur Verbesserung und Pflege des Straßennetzes in Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Gemeinde, kreisfreie Stadt oder auch Landkreis beim Ausbau und bei der Instandhaltung von Kommunalstraßen.

Sie erhalten die Förderung für

  • Gemeinschaftsvorhaben mit der Straßenbauverwaltung des Landes,
  • Kreuzungsmaßnahmen,
  • Maßnahmen zum Neubau oder Ausbau von Straßen und zugehörigen Teilen in kommunaler Baulast,
  • Maßnahmen zur Erhaltung von Straßen und zugehörigen Teilen in kommunaler Baulast,
  • Verkehrsleitsysteme und
  • Umsteigeparkplätze zur Verringerung des motorisierten Individualverkehrs.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für Gemeinschaftsvorhaben mit der Straßenbauverwaltung, für Kreuzungsvorhaben und für Erhaltungsvorhaben 75 Prozent,
  • für Neubau- oder Ausbaumaßnahmen 50 Prozent, im Fall von verkehrswichtigen innerörtlichen Straßen mit Ausnahme von Anlieger- und Erschließungsstraßen 65 Prozent,
  • für Kreuzungs- und Erhaltungsmaßnahmen 75 Prozent und
  • für Verkehrsleitsysteme und Umsteigeparkplätze 65 Prozent

Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Der Zuschuss muss mindestens EUR 10.000 betragen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe melden Sie Ihr Vorhaben bitte bis zum 31.1. des Jahres, das dem Baubeginn vorausgeht, schriftlich bei Ihrem zuständigen Straßenbauamt an. Wenn Ihr Vorhaben in das Förderprogramm aufgenommen wurde, richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.7. des Jahres, das dem Baubeginn vorausgeht, an das jeweilige Straßenbauamt.

Für die Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim und für die kreisfreie Stadt Schwerin ist das Straßenbauamt Schwerin zuständig, für die Landkreise Vorpommern-Rügen und Rostock und für die kreisfreie Stadt Rostock das Straßenbauamt Stralsund und für die Landkreise Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern-Greifswald das Straßenbauamt Neustrelitz.

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