Förderprogramm

Förderungen im Rahmen des Kommunalen Aufbaufonds Mecklenburg-Vorpommern

Förderart:
Zuschuss, Darlehen
Förderbereich:
Infrastruktur, Mobilität
Fördergebiet:
Mecklenburg-Vorpommern
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpunkt:

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Alexandrinenstraße 1

19055 Schwerin

Weiterführende Links:
Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern – Informationen zur Kommunalen Investitionsförderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Gemeinde, Amt, Landkreis, Zweckverband oder kreisfreie Stadt Investitionen in die kommunale Infrastruktur planen oder Unterstützung bei der Haushaltskonsolidierung benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen oder auch einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt kommunale Körperschaften bei der Erneuerung, Verbesserung oder Erhaltung der kommunalen Infrastruktur oder bei der Konsolidierung des Haushalts.

Sie erhalten die Förderung für

  • öffentlichen Personennahverkehr,
  • Bau von Abfallentsorgungsanlagen,
  • Ausbau der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung,
  • Straßenbau,
  • Erwerb und Erschließung von Bauland oder gewerblich genutztem Gelände in besonders förderungswürdigen Gemeinden,
  • Förderung von Fremdenverkehrseinrichtungen in Fremdenverkehrsgemeinden,
  • Förderung von Naherholungsmaßnahmen,
  • Ausbau und Modernisierung von kommunalen Hafenanlagen,
  • Bau von Verwaltungsgebäuden und Feuerwehrgerätehäusern,
  • Einrichtung von Fußgängerzonen,
  • Ortsbilderhaltung, kulturelle Einrichtungen,
  • weitere Maßnahmen der kommunalen Infrastruktur,
  • Umschuldungen von Investitionskrediten.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen oder als Zinshilfe für investive Maßnahmen oder Umschuldungen von Investitionskrediten. In Ausnahmefällen erhalten Sie die Förderung als Zuschuss zu Nebenkosten im Zusammenhang mit Umschuldungen.

Die Höhe der Förderung beträgt

  • bei Darlehen bis zu 100 Prozent der Investitionskosten oder des abzulösenden Restschuldbestandes,
  • bei Zinshilfen bis zu 2 Prozent für höchstens 10 Jahre,
  • bei Zuschüssen zu Nebenkosten bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

Ihren Antrag richten Sie an das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern. Als kreisangehörige Gemeinde, Amt oder Zweckverband reichen Sie Ihren Antrag über den Landrat des Landkreises ein.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31. August oder 31. Dezember für im folgenden Jahr geplante Maßnahmen ein.

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