Förderprogramm

Zuwendungen im kulturellen Bereich in Mecklenburg-Vorpommern (Kulturförderrichtlinie – KultFöRL M-V)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
Mecklenburg-Vorpommern
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Bildungseinrichtung
Fördergeber:

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpunkt:

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern

Abteilung 4 – Kultur

Schloßstraße 6–8

19055 Schwerin

Weiterführende Links:
Kulturelle Projektförderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern Vorhaben im Kulturbereich umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei der Durchführung von Vorhaben im kulturellen Bereich.

Sie erhalten die Förderung für

  • Maßnahmen der kulturellen Grundversorgung, die sich auf den lokal und regional wirkenden Erwerb von kulturellen und künstlerischen Kompetenzen (zum Beispiel in Musik- und Jugendkunstschulen) sowie auf ausgewählte Einrichtungen der Kulturvermittlung (zum Beispiel Bibliotheken) richten; dazu gehören auch niedrigschwellige Angebote mit breiten Teilhabemöglichkeiten (zum Beispiel von soziokulturellen Zentren),
  • kulturelle Projekte von überregionaler oder landesweiter Wirksamkeit und Bedeutung, Projekte von Bundes- und Landesverbänden sowie überregionalen Zusammenschlüssen, die zwar einen Sitz, aber keine gebietskörperschaftliche Zuordnung haben, und Projekte, die regional grenzüberschreitend stattfinden, sowie
  • sonstige herausragende Projekte aus allen Genres sowie Projekte im Rahmen von Landesprogrammen im kulturellen Bereich.

Als Einrichtung, die einen ganzjährigen laufenden Betrieb zur Erbringung ihres kulturellen Angebots gewährleisten muss, können Sie außerdem eine Projektförderung zur Deckung Ihrer laufenden Basisausgaben erhalten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

  • Die Höhe der Förderung ist bei Maßnahmen der kulturellen Grundversorgung und bei einer Projektförderung zur Deckung laufender Basisausgaben abhängig von der Art des Vorhabens und der Höhe der Ausgaben; bei Musikschulen beträgt die Höhe der Förderung bis zu 30 Prozent der als zuwendungsfähig anerkannten Personalausgaben und im Fall von Bibliotheken ist die Höhe der Förderung abhängig vom Standort und vom Erwerbungsetat pro Einwohnerin und Einwohner. Der Förderzeitraum beträgt jeweils bis zu 24 Monate.
  • Für kulturelle Projekte von überregionaler oder landesweiter Wirksamkeit und Bedeutung, Projekte von Bundes- und Landesverbänden sowie überregionalen Zusammenschlüssen und Projekte, die regional grenzüberschreitend stattfinden, beträgt die Höhe der Förderung bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten.
  • Im Fall sonstiger herausragender Projekte und Projekte im Rahmen von Landesprogrammen im kulturellen Bereich beträgt die Höhe der Förderung bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten.
  • Die Zuwendung muss mindestens EUR 3.000 betragen.

Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 1.10. des vorangehenden Jahres an das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten.

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