Förderprogramm

Maßnahmen und Projekte gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
Mecklenburg-Vorpommern
Förderberechtigte:
Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpunkt:

Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern

Puschkinstraße 19–21

19055 Schwerin

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen zur Pflege des Kulturgutes von Vertriebenen und Geflüchteten planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei Vorhaben, die das Kulturgut von Vertriebenen und Flüchtlingen bewahren helfen, und bei der wissenschaftlichen Forschung dazu.

Die Förderung erhalten Sie für

  • kulturelle Veranstaltungen, Ausstellungen oder Maßnahmen zur Pflege des Brauchtums,
  • Anschaffungen für Museen, Bibliotheken, Archive und ähnliche Einrichtungen sowie Maßnahmen zur Pflege und zum Erhalt des Bestandes,
  • wissenschaftliche Projekte zur Vertreibung und Eingliederung von Vertriebenen und Spätaussiedlern,
  • Veranstaltungen und Einzelmaßnahmen zur Eingliederung von Spätaussiedlern.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 2.000.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte jeweils bis zum 15.11. für das folgende Jahr beim Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern.

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