Förderprogramm
- Förderart:
- Beteiligung
- Förderbereich:
- Corona-Hilfe, Unternehmensfinanzierung, Existenzgründung & -festigung
- Fördergebiet:
- Mecklenburg-Vorpommern
- Förderberechtigte:
- Unternehmen, Existenzgründer/in
- Ansprechpunkt:
-
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (MBMV)
Ludwig-Bölkow-Haus
Graf-Schack-Allee 12
19053 Schwerin
Tel: 0385 395550
Fax: 0385 3955536
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (MBMV)
- Weiterführende Links:
- MBMV Sonderunterstützung KfW 2020
MBMV Sonderunterstützung KfW 2020
Ziel und Gegenstand
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBMV) unterstützt Unternehmen und Existenzgründer, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, durch die Übernahme von Beteiligungen.
Mitfinanziert werden Investitionen und Betriebsmittel sowie alle bilanzstärkenden Maßnahmen.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Start-ups und Existenzgründer sowie kleine Mittelständler (gewerbliche Unternehmen bis zu 75 Mio. EUR Gruppenumsatz) mit Sitz, Hauptverwaltung oder Schwerpunkt ihrer Geschäftstätigkeit oder mindestens 50% der Vollzeitbeschäftigten in der Bundesrepublik Deutschland.
Voraussetzungen
Der Antragsteller ist durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, darf aber am 31. Dezember 2019 kein Unternehmen in Schwierigkeiten gewesen sein.
Das antragstellende Unternehmen muss unter Berücksichtigung der Förderung eine gute wirtschaftliche Perspektive aufweisen.
Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste und den Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar sein.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Unternehmen aus der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Primärerzeugung einschließlich Fischerei und Aquakultur
- Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition,
- Kreditinstitute, Versicherungsgewerbe, Makler sowie sonstige Vertriebsbeauftragte und Vertretertätigkeiten, Finanz- und Immobiliendienstleister, Detekteien und gewerbsmäßige Vermittler von Arbeitskräften, stationäre Pflegeeinrichtungen, Hausmeisterservices sowie
- Angehörige der Freien Berufe.
Sonstige Entnahmen und Auszahlungen an Gesellschafter sowie Umschuldungen werden nicht gefördert.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form einer stillen oder offenen Beteiligung oder auch als Kombination aus stiller und offener Beteiligung.
Die Höhe der Beteiligung beträgt zwischen 50.000 EUR und 800.000 EUR bei einer Laufzeit von zehn Jahren.
Antragsverfahren
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare bis zum 31. Mai 2021 an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (MBMV) zu richten.
Antragsunterlagen und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.
Quelle
Merkblatt der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft (MBMV), Stand September 2020; Informationen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft (MBMV), Stand Dezember 2020.
Geltungsdauer
Das Programm ist befristet bis zum 31. Mai 2021.
Wichtige Hinweise
Insgesamt stehen im Programm „MBMV Sonderunterstützung KfW 2020“ 15 Mio. EUR für Beteiligungen an Unternehmen zur Verfügung.
Die Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich.