Förderprogramm

Mikrodarlehen zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen in Mecklenburg-Vorpommern

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung
Fördergebiet:
Mecklenburg-Vorpommern
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpunkt:

Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA)

Schulstraße 1-3

19055 Schwerin

Weiterführende Links:
Mikrodarlehen ESF Plus 2021–2027 MV-Serviceportal – Mikrodarlehen für Existenzgründung und Unternehmensnachfolgen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie ein Unternehmen gründen oder übernehmen möchten oder auch Ihre Geschäftstätigkeit vor nicht mehr als 3 Jahren aufgenommen haben, können Sie unter bestimmten Bedingungen ein Darlehen erhalten.

Volltext

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Finanzierung der Neugründung oder der Übernahme eines Unternehmens vor Aufnahme Ihrer Geschäftstätigkeit sowie in den ersten 3 Jahren nach Aufnahme Ihrer Geschäftstätigkeit.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Die Höhe des Darlehens für eine vorhabenbezogene Finanzierungslücke beträgt bis zu EUR 25.000 bei einer Laufzeit von maximal 6 Jahren.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA).

Sie können eine kostenlose Beratung durch die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Anspruch nehmen.

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