Förderprogramm

Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen und selbst genutztem Wohneigentum (Modernisierungsrichtlinien – ModRL)

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Mecklenburg-Vorpommern
Förderberechtigte:
Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpunkt:

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

Werkstraße 213

19061 Schwerin

Weiterführende Links:
Modernisierung (Darlehen) von Wohnungen im Bestand

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen zur Modernisierung von selbst genutzten Wohnungen oder von Miet- und Genossenschaftswohnungen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Volltext

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei Modernisierungsmaßnahmen an Miet- und Genossenschaftswohnungen und an selbst genutztem Wohneigentum.

Sie können eine Förderung für bauliche Maßnahmen erhalten, die

  • den Gebrauchswert der Wohnungen und Wohngebäude nachhaltig erhöhen,
  • die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern,
  • nachhaltig Einsparungen von Energie und Wasser bewirken,
  • Kohlendioxid-Emissionen reduzieren,
  • dem Abbau von Mobilitätsbarrieren durch Wohnraumanpassungen sowie
  • der Nachrüstung von Personenaufzügen, Liften oder anderen mechanischen vertikalen Personenbeförderungssystemen dienen.

Außerdem erhalten Sie die Förderung für

  • den Einbau von Smart-Home-Komponenten und einbruchhemmender Sicherheitstechnik und
  • die Errichtung von gebäudeintegrierter Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Die Höhe des Darlehens beträgt

  • bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 1.830 je Quadratmeter Wohnfläche und maximal EUR 146.300 je Wohnung und
  • bei Umbau zu einer barrierefreien und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnung bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Das Darlehen muss mindestens EUR 20.000 betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).

Im Förderbreich „Modernisierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus mit mindestens Effizienzhausstandard 85“ können Sie keine Anträge mehr stellen.

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