Förderprogramm
- Förderart:
- Beteiligung
- Förderbereich:
- Unternehmensfinanzierung
- Fördergebiet:
- Mecklenburg-Vorpommern
- Förderberechtigte:
- Unternehmen
- Ansprechpunkt:
-
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (MBG MV)
Ludwig-Bölkow-Haus
Graf-Schack-Allee 12
19053 Schwerin
Tel: 0385 395550
Fax: 0385 3955536
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (MBG MV)
- Weiterführende Links:
- MV classic
Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern – MV classic
Ziel und Gegenstand
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBG MV) fördert Unternehmen durch Verstärkung der Eigenkapitalbasis mittels Übernahme typisch stiller Beteiligungen (Bereitstellung von haftendem Eigenkapital).
Mitfinanziert werden Investitionen im Rahmen konkreter Vorhaben. Dies können sein:
- Erwerb von Grund und Boden,
- bauliche und maschinelle Investitionen, sowie Anschaffungen von Geräten und Betriebsausstattungen,
- Finanzierung von Warenbeständen,
- Kooperation,
- Umstellungen bei Strukturwandel,
- Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben,
- Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen (MBO und MBI).
Für ein erstes Warenlager und Warenlageraufstockung ist ein Betriebsmittelanteil zulässig.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.
Voraussetzungen
Die Gesellschafter oder Inhaber müssen Garantien stellen.
Umschuldungen, Sanierungen oder Konsolidierungen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung.
Die Höhe der Beteiligung beträgt mindestens EUR 50.000 und maximal EUR 1,5 Millionen.
Die Beteiligung sollte nicht höher als das wirtschaftliche Eigenkapital des Unternehmens sein.
Die Laufzeit beträgt maximal 10 Jahre. Die Rückzahlung erfolgt zum Nominalwert.
Antragsverfahren
Die Antragstellung erfolgt formlos bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (MBG MV).
Vor Antragstellung wird das geplante Vorhaben der MBG MV im Erstgespräch vorgestellt.
Quelle
Merkblatt der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (MBG MV), Stand April 2024.
Wichtige Hinweise
Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Die Beteiligung wird von der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern in der Regel zu 70 Prozent garantiert.
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern bietet Beteiligungen in den Varianten MV classic, MV innoGROWTH, MV innoPRO und MV Mikromezzanin an.