Förderprogramm

Förderung von Qualifizierungen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Bildungsschecks

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Beratung
Fördergebiet:
Mecklenburg-Vorpommern
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpunkt:

Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA)

Schulstraße 1–3

19055 Schwerin

Weiterführende Links:
Bildungsschecks für Existenzgründungen 2021–2027 ESF+

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie ein Unternehmen gründen oder übernehmen oder eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen und sich hierzu qualifizieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Ihre Teilnahme an Qualifizierungs- und Beratungsmaßnahmen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Teilnahme an Grundkursen,
  • Beratungen und Begleitungen vor der Gründung oder Unternehmensnachfolge.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss in Form von Bildungsschecks.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 436,00 für die Teilnahme an einem Kurs zur betriebswirtschaftlichen Qualifizierung und höchstens EUR 556,00 pro Tag für die Inanspruchnahme von Beratungs- und Begleitungsleistungen.

Sie können Bildungsschecks für einen Grundkurs mit 48 Stunden à 45 Minuten und für die Inanspruchnahme von Beratung und Begleitung normalerweise bis zu höchstens 2 Tagewerke à 8 Zeitstunden erhalten.

Die Bildungsschecks sind 6 Monate ab dem Beginn des Bewilligungszeitraums gültig.

Richten Sie Ihren Antrag bitte schriftlich an die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA).

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