Förderprogramm

Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Wohnungsmarktstabilisierung durch Rückbau in räumlich festgelegten Fördergebieten (Rückbaurichtlinie – Wachstum und nachhaltige Erneuerung – RückbauRL M-V)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Städtebau & Stadterneuerung, Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Mecklenburg-Vorpommern
Förderberechtigte:
Kommune
Ansprechpunkt:

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)

Werkstraße 213

19061 Schwerin

Weiterführende Links:
Rückbau

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Gemeinde Vorhaben zur Beseitigung von Wohnungsleerständen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Gemeinde bei Rückbauvorhaben in Gebieten, die von Ihnen als Fördergebiet festgelegt worden sind.

Sie erhalten die Förderung für einzelne Rückbaumaßnahmen, die Teil einer Gesamtmaßnahme sind und von den Eigentümerinnen und Eigentümern oder auch Erbbauberechtigten der Gebäudegrundstücke durchgeführt werden. Dazu gehören

  • die Freimachung von Wohnungen,
  • der unmittelbare Rückbau (Kosten für den Abriss) und
  • eine einfache Herrichtung des Grundstücks.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 110,00 pro rückgebautem Quadratmeter Wohnfläche.

Eigentümerinnen und Eigentümer der Gebäudegrundstücke richten den Antrag auf Aufnahme ihres Rückbauvorhabens (Einzelmaßnahme) in die Gesamtmaßnahme an die zuständige Gemeinde.

Als Gemeinde richten Sie Ihren Antrag für die Gesamtmaßnahme bitte bis zum 15.1. eines Jahres an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.

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