Förderprogramm

Sonderprogramm zur Gewährung von Zuwendungen zur Instandsetzung von Wohnraum für benachteiligte Haushalte

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Mecklenburg-Vorpommern
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpunkt:

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)

Werkstraße 213

19061 Schwerin

Weiterführende Links:
Sonderprogramm Instandsetzung von Wohnraum für benachteiligte Haushalte

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie leerstehende Miet- oder Genossenschaftswohnungen für benachteiligte Haushalte herrichten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Eigentümerin oder Eigentümer bei der Instandsetzung von leerstehenden Miet- oder Genossenschaftswohnungen zur Bereitstellung von Wohnraum für wohnungssuchende benachteiligte Haushalte.

Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen, durch die Wohnungen dauherhaft zu Wohnzwecken nutzbar gemacht werden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 5.000 je Wohnung.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.

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