Förderprogramm

Förderung der Tierzucht

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Mecklenburg-Vorpommern
Förderberechtigte:
Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpunkt:

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei

Thierfelderstaße 18

18059 Rostock

Weiterführende Links:
Förderung von Herdbuchführung und Leistungsprüfungen in der Tierzucht

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Vorhaben im Bereich der Zucht von Tieren planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei der Tierzucht nach dem Tierschutzgesetz.

Sie erhalten die Förderung für

  • das Anlegen und Führen von Zuchtbüchern anerkannter Zuchtverbände (Herdbuchführung) sowie
  • Tests durch Dritte zur Bestimmung der genetischen Qualität oder der Leistungsmerkmale der Tiere (Leistungsprüfung): Beurteilung der äußeren Erscheinung, Stationsprüfung, Feldprüfung und Genotypisierung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für das Anlegen und Führen von Herdbüchern grundsätzlich bis zu 60 Prozent, beim Landesschaf- und Ziegenzuchtverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. bis zu 95 Prozent und für Nutztierrassen, die nach der jeweils aktuellen Liste einheimischer Nutztierrassen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung als gefährdet eingestuft wurden, bis zu 95 Prozent sowie
  • für Leistungsprüfung bis zu 70 Prozent

der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.11. für das jeweils folgende Jahr beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei.

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