Förderprogramm

Zuwendungen zur überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk (Überbetriebliche Lehrlingsunterweisungsrichtlinie Handwerk – ÜLU-HW-RL M-V)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
Mecklenburg-Vorpommern
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Bildungseinrichtung
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpunkt:

Zuständige Handwerkskammer

Weiterführende Links:
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie überbetriebliche Lehrgänge für Lehrlinge in Handwerksberufen anbieten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Bildungseinrichtung, Kammer oder Verein bei Lehrgängen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung in anerkannten Ausbildungsberufen des Handwerks für Auszubildende in der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) und in der Fachstufe (2.–4. Ausbildungsjahr). Dies erfolgt mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

  • Die Höhe Ihres Zuschusses für Lehrgangskosten in der Grundstufe beträgt jeweils bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Die Höhe Ihres Zuschusses für Lehrgangskosten in der Fachstufe beträgt jeweils bis zu 33 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Für die Unterbringung erhalten Sie eine Unterbringungspauschale, deren Höhe vorab vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz festgelegt wird.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte formgebunden bis zum 1.10. eines Jahres für das Folgejahr bei der für Sie zuständigen Kammer. Als Kammer reichen Sie Ihre eigenen Anträge und die Fremdanträge dann bis zum 30.11. eines Jahres bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA) ein.

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