Förderprogramm

Aktionsprogramm „Hilfen in Wohnungsnotfällen“

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Kommune, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Fürstenwall 25

40219 Düsseldorf

Weiterführende Links:
Hilfe bei Wohnungslosigkeit

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit planen und Menschen auf dem Weg aus der Obdachlosigkeit begleiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Projekten und Konzepten zur Weiterentwicklung der Wohnungsnotfallhilfe im Rahmen folgender Handlungsfelder:

  • konsequente Prävention drohender Wohnungslosigkeit,
  • Reduzierung bereits bestehender Wohnungslosigkeit durch schnelle Reintegration von Wohnungslosen in reguläre Mietverhältnisse und
  • weiterer Ausbau bedarfsgerechter wohnbegleitender Hilfen.

Die Förderung erhalten Sie für Projekte mit folgenden Förderschwerpunkten:

  • Prävention,
  • Wohnungsbeschaffung,
  • wohnbegleitende Hilfen,
  • experimentelle Ansätze sowie
  • Beratungsprojekte.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Laufzeit der Projekte von normalerweise 2, maximal jedoch 3 Jahren.

Die Gesamtkosten von Beratungen dürfen maximal EUR 16.000 betragen.

Die Bagatellgrenze beträgt EUR 2.000, bei kommunalen Trägern EUR 12.500.

Ihren Antrag stellen Sie im jeweiligen Haushaltsjahr bis spätestens zum 31.1. beziehungsweise 31.7. beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales.

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