Förderprogramm

Förderung anerkannter Einrichtungen der Familienbildung in Nordrhein-Westfalen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

LWL-Landesjugendamt Westfalen und LVR-Landesjugendamt Rheinland

Weiterführende Links:
Familienbildungsstätten

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie kostenlose Bildungsveranstaltungen und Kurse für besonders belastete Familien anbieten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Einrichtung der Familienbildung bei der Durchführung von kostenlosen Bildungsveranstaltungen und Kursen für besondere familiäre Zielgruppen, für Familien in besonderen Belastungssituationen sowie für Eltern im 1. Lebensjahr des Kindes.

Sie erhalten die Förderung im Rahmen der folgenden Richtlinien:

  • Gebührennachlass für sozial benachteiligte Familien: Gefördert wird die Teilnahme von Kindern und Erwachsenen aus besonderen familiären Zielgruppen an Mehrtagesveranstaltungen, Kursen sowie offenen Treffs beziehungsweise Maßnahmen,
  • Landesprogramm „Elternstart NRW“: Gefördert werden Elternstart-Kurse und Offene Treffs/Maßnahmen mit der Bezeichnung „Elternstart NRW“,
  • Maßnahmen für Familien in besonderen familiären Belastungssituationen, vor allem für Familien mit Fluchterfahrung: Gefördert werden niedrigschwellige Maßnahmen, die die Erziehungs- und Alltagskompetenz der Eltern stärken und die gesellschaftliche Teilhabe der Familien unterstützen..

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses

  • ist für den Gebührennachlass für sozial benachteiligte Familien abhängig von Art und Umfang der Veranstaltung,
  • beträgt für Vorhaben im Rahmen des Landesprogramms „Elternstart NRWEUR 500,00 pro Elterstart-Kurs und EUR 50,00 pro Unterrichtsstunde bei Offenen Elternstart-Treffs,
  • beträgt für Maßnahmen für Familien in besonderen familiären Belastungssituationen EUR 50,00 pro Unterrichtsstunde.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte beim zuständigen Landesjugendamt im Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder im Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Für den Gebührennachlass für sozial benachteiligte Familien reichen Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens zum 1.12. für das Folgejahr ein.

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