Förderprogramm

Assistierte Reproduktion

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Privatperson
Fördergeber:

Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

Bezirksregierung Münster

Domplatz 1–3

48143 Münster

Weiterführende Links:
Kinderwunschbehandlung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie sich als Paar Ihren Kinderwunsch erfüllen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Paar mit unerfülltem Kinderwunsch bei Maßnahmen der assistierten Reproduktion.

Sie erhalten die Förderung für den 1. bis 4. Behandlungszyklus

  • einer In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder
  • einer Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für Ehepaare für den 1. bis 4. Behandlungszyklus bis zu 50 Prozent des Eigenanteils der Behandlungskosten und
  • für unverheiratete heterosexuelle Paare für den 1. bis 3. Behandlungszyklus bis zu 25 Prozent und für den 4. Behandlungszyklus bis zu 50 Prozent des Eigenanteils.

Die maximale Höhe des Zuschusses beträgt

  • für den 1. bis 3. Behandlungszyklus EUR 800,00 für eine IVF- und EUR 900,00 für eine ICSI-Behandlung und
  • für den 4. Behandlungszyklus EUR 1.600 für eine IVF- und EUR 1.800 für eine ICSI-Behandlung.

Als unverheiratetes heterosexuelles Paar können Sie für den 1. bis 3. Behandlungszyklus eine zusätzliche Pauschale in Höhe von 30 Prozent auf die Höchstförderbeträge erhalten.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Bezirksregierung Münster.

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