Kurztext
Wenn Sie als Träger von Einrichtungen der beruflichen Bildung im Rheinischen Revier oder im nördlichen Ruhrgebiet in Gebäude und Ausstattung der Einrichtungen investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei Investitionen in die Infrastruktur der beruflichen Bildung im Rheinischen Revier (Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Erft-Kreis, Kreis Düren, Kreis Heinsberg, Städteregion Aachen, Stadt Mönchengladbach) und im nördlichen Ruhrgebiet (Stadt Bottrop, Stadt Dorsten, Stadt Gladbeck, Stadt Marl).
Sie erhalten die Förderung für bedarfsgerechte Investitionen in
- Neu-, Ergänzungs- und/oder Modernisierungsausstattung von Bestandsgebäuden sowie von materiellen und/oder digitalen Lehr-/Lernräumen,
- die energetische Sanierung von Gebäuden der beruflichen Bildung,
- energieeffiziente Neu- und Ergänzungsbauten, insbesondere auf ehemaligen Bergbau- und anderen Brachflächen.
Außerdem können Sie eine Förderung für Ausgaben für Internate sowie Freianlagen und Verkehrsflächen erhalten, wenn sie für den Betrieb von förderfähigen Einrichtungen der beruflichen Bildung erforderlich sind.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die förderfähigen Gesamtausgaben müssen mehr als 200.000 EUR betragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das EFRE-Online-Portal oder schriftlich an die für Sie zuständige Bezirksregierung. Für Vorhaben im Rheinischen Revier ist das die Bezirksregierung Düsseldorf, für Vorhaben im nördlichen Ruhrgebiet die Bezirksregierung Münster.