Förderprogramm

100 zusätzliche Ausbildungsplätze für Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Privatperson
Fördergeber:

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Fürstenwall 25

40219 Düsseldorf

Weiterführende Links:
Betriebliche Ausbildung für junge Menschen mit Behinderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen planen, um jungen Menschen mit Behinderung den Berufseinstieg zu erleichtern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und der Bundesagentur für Arbeit die betriebliche Ausbildung junger Menschen mit Behinderung.

Sie als Träger der beruflichen Bildung beraten die Jugendlichen in ihrer Berufswahl, schließen mit ihnen den Ausbildungsvertrag ab und begleiten sie sowie die beteiligten Betriebe während der gesamten Ausbildungszeit.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 800,00 je Ausbildungsplatz und Monat. Die Förderdauer beträgt maximal 24 Monate.

Informationen erhalten Sie bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit und beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

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