Förderprogramm

Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Beratung
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

Ansprechpunkt:

IBP IHK Beratungs- und Projektgesellschaft mbH

Berliner Allee 12

40212 Düsseldorf

Weiterführende Links:
IBP GmbH – Beratungsprogramm Wirtschaft NRW Beratungsprogramm Wirtschaft EFRE.NRW.Online-Portal

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie eine Beratung zu einer Unternehmensgründung oder Unternehmensübernahme in Anspruch nehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei der Inanspruchnahme von Beratungen bei Gründungs- und Übernahmevorhaben.

Sie erhalten die Förderung für Ausgaben für Beratungsleistungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen für Gründungsvorhaben und Betriebsübernahmen sowie beim Wechsel von Nebenerwerbsgründungen in den Haupterwerb, die in einem der Innovationsfelder der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgen.

Außerdem werden Beratungen vor dem Hintergrund struktureller Ungleichheiten, zum Beispiel für Menschen mit Migrationshintergrund oder Menschen mit anerkannter Behinderung, gefördert.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

  • Der Zuschuss beträgt 50 Prozent eines Tagewerksatzes von EUR 1.020, das heißt EUR 510,00 je Tagewerk.
  • Bei Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung Bürgergeld beziehen, kann der Zuschuss auf 80 Prozent des Tagewerksatzes, das heißt EUR 816,00, erhöht werden.
  • Bei Zirkelberatungen kann der Zuschuss für Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung Bürgergeld beziehen, auf 90 Prozent des Tageswerksatzes erhöht werden, das heißt EUR 918,00.
  • Innerhalb von 12 Monaten ab erster Antragstellung können insgesamt bis zu 6 Tagewerke à 8 Stunden Beratungstätigkeit für Beratungen zu Neugründungen und Beteiligungen, bis zu 8 Tagewerke für Beratungen zu Betriebsübernahmen sowie bis zu 2 Tagewerke für Beratungen zu strukturellen Ungleichheiten gefördert werden. Bei einer Zirkelberatung wird pro teilnehmende Person 1 Tagewerk gefördert.
  • Sie können die Förderung innerhalb von 5 Jahren nur einmal in Anspruch nehmen.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Beratung über das EFRE-Online-Portal oder schriftlich über eine zugelassene Anlaufstelle ein, im Fall von Einzelberatungen zu Gründungen, Übernahmen und Beteiligungen im Handwerk bei der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH) und für Einzelberatungen zu Gründungen, Übernahmen und Beteiligungen bei Industrie, Handel und Dienstleistungen sowie für Zirkelberatungen bei der IBP – IHK Beratungs- und Projektgesellschaft mbH.

Bevor Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie mit einer zugelassenen Anlaufstelle ein Kontaktgespräch führen.

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