Förderprogramm

Bildungsscheck NRW

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Privatperson
Fördergeber:

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

zuständige Regionalagentur

Weiterführende Links:
Bildungsscheck NRW

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Beteiligung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen, von Selbstständigen und Berufsrückkehrenden an beruflicher Weiterbildung.

Sie können als Beschäftigte und Beschäftigter und als Selbstständige und Selbstständiger für Ihre berufliche Weiterentwicklung einen Bildungsscheck im individuellen Zugang in Anspruch nehmen.

Gefördert werden Weiterbildungen zur beruflichen Qualifizierung und Vermittlung fachlicher Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen und auch neue Formen der Weiterbildung wie zum Beispiel onlinebasierte Fortbildungen (etwa Webinare) und E-Learning.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 50 Prozent der Kurskosten, höchstens jedoch EUR 500,00.

Sie können maximal einen Bildungsscheck je Kalenderjahr beantragen.

Die Bildungsschecks werden nach Beratung in einer Bildungsscheckberatungsstelle vergeben und können dann zur Verrechnung bei den Weiterbildungsanbietern eingereicht werden. Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, Volkshochschulen oder Weiterbildungsnetzwerke.

Eine Förderung über den betrieblichen Zugang ist seit 1.1.2024 nicht mehr möglich.

Service
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