Förderprogramm

Umsetzung der blauen Infrastruktur im Rheinischen Revier (FöRL BIRR)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Regionalförderung, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

Bezirksregierung Düsseldorf

Cecilienallee 2

40474 Düsseldorf

Weiterführende Links:
Blaue Infrastruktur (JTF) EFRE.NRW.Online-Portal

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Kommune oder Verband im Rheinischen Revier wasserwirtschaftliche Vorhaben umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei Maßnahmen der Wasserwirtschaft zur Anpassung an den veränderten Wasserhaushalt im Zuge des schrittweisen Ausstiegs aus der Kohleverstromung im Rheinischen Revier (Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Erft-Kreis, Kreis Düren, Kreis Heinsberg, Städteregion Aachen, Stadt Mönchengladbach).

Sie erhalten die Förderung in 2 Förderbereichen:

  • Förderbereich 1 – Maßnahmen der Wasserwirtschaft an Oberflächengewässern:
    • wasserbauliche Maßnahmen und
    • Maßnahmen zur Flächenbereitstellung,
  • Förderbereich 2 – Abwassertechnische Maßnahmen:
    • Retentionsbodenfilteranlagen,
    • Reduzierung von Stoffeinträgen aus öffentlichen Kläranlagen,
    • Verlegung von Verbindungskanälen, Kanalleitungen und Einleitstellen sowie
    • technische Maßnahmen zur weitergehenden Behandlung von Misch- und Niederschlagswasser.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 200.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte über das EFRE-Online-Portal oder schriftlich an die Bezirksregierung Düsseldorf. Sie können Ihren Antrag fortlaufend einreichen.

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