Förderprogramm

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen – Bürgschaft ohne Bank

Förderart:
Bürgschaft
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in, Unternehmen
Ansprechpunkt:

Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH

Hellersbergstraße 18

41460 Neuss

Tel: 02131 5107200

Fax: 02131 5107333

Bürgschaftsbank NRW GmbH

Weiterführende Links:
Bürgschaft ohne Bank (BoB)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie unternehmerische Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft ohne den Weg über Ihre Hausbank erhalten.

Volltext

Mit ihrem Angebot „Bürgschaft ohne Bank“ unterstützt die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen Sie durch Bürgschaften. Sie erhalten die Bürgschaft, bevor Sie mit Ihrer Hausbank verhandeln.

Die Förderung erhalten Sie für folgende Finanzierungsvorhaben:

  • Existenzgründungen,
  • Investitionen in Geschäfts- und Betriebserweiterungen sowie Betriebsverlagerungen,
  • Gewährleistungen und Betriebsmittel.

Sie erhalten die Förderung durch Übernahme einer Ausfallbürgschaft.

Der Umfang der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags, maximal jedoch EUR 250.000.

Die Laufzeit beträgt maximal 15 Jahre. Bei Programmkrediten der öffentlichen Hand und gewerblichen Baufinanzierungen können Sie auch eine längere Laufzeit in Anspruch nehmen.

Ihren Antrag stellen Sie vor Beginn der Maßnahme direkt bei der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH.

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