Förderprogramm

Zuwendungen Deutschlandticket ÖPNV NRW 2026

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Mobilität, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

Weiterführende Links:
Informationen zu den Zuwendungen Deutschlandticket (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Aufgabenträger oder Verkehrsunternehmen im ÖPNV Ihre Ausgaben seit Einführung des Deutschlandtickets nicht mehr decken können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) bei der Bewältigung von zusätzlichen Kosten, die durch die Einführung des Deutschlandtickets in den Monaten Januar bis Dezember 2026 entstanden sind beziehungsweise noch entstehen.

Die Förderung umfasst Ausgaben, die Sie seit der Einführung des Deutschlandtickets nicht decken können, bedingt durch

  • Fahrgeldausfälle,
  • Minderung der Erstattungsleistungen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX),
  • Minderung anderer Ausgleichszahlungen,

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der ausgleichsfähigen nicht gedeckten Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die für Sie zuständige Bezirksregierung.

Zusatzinfos 

Fristen

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.09.2026 ein. Eine verspätete Antragstellung kann zugelassen werden.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Aufgabenträger des ÖPNV im Sinne des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW),
  • öffentlich-rechtliche Körperschaften (insbesondere Zweckverbände, Anstalten öffentlichen Rechts) als Sammelantragstellerin oder Sammelantragsteller für die genannten Aufgabenträger.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket im Jahr 2026 in Nordrhein-Westfalen (Richtlinien Zuwendungen Deutschlandticket ÖPNV NRW 2026)
vom: 20.11.2025
Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
VII C 3 – 58.53.08-000006 –

Weblink zur Richtlinie

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?