Förderprogramm

 Förderung von digitalen Spielen und interaktiven Inhalten

Förderart:
Zuschuss, Darlehen
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport, Digitalisierung
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Unternehmen
Ansprechpunkt:

Film- und Medienstiftung NRW

Kaistraße 14

40221 Düsseldorf

Weiterführende Links:
Förderung bei der Film- und Medienstiftung NRW – Servicecenter

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Qualität pädagogisch bedeutsamer digitaler Spiele und interaktiver Inhalte gesteigert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Konzept- und Prototypentwicklung sowie bei der Produktion von digitalen Spielen und interaktiven Inhalten.

Sie erhalten die Förderung für Konzept- und Prototypentwicklung als Zuschuss und für Produktionsvorhaben als zinsloses Darlehen.

Die Höhe der Förderung beträgt

  • für Konzeptentwicklung bis zu 80 Prozent Ihrer veranschlagten Kosten, höchstens jedoch EUR 20.000 je Einzelprojekt,
  • für Prototypenentwicklung bis zu 50 Prozent, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 80 Prozent Ihrer veranschlagten Entwicklungsausgaben, höchstens jedoch EUR 80.000 je Einzelprojekt, sowie bei besonders aufwendigen Vorhaben bis zu EUR 100.000,
  • für Produktion bis zu 50 Prozent Ihrer veranschlagten förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 500.000 je Einzelprojekt.

Sie müssen einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 Prozent erbringen.

Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens und fristgerecht zu den jeweiligen Terminen per E-Mail und postalisch an die Film- und Medienstiftung NRW.

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