Förderprogramm

Förderung der Diversifizierung der Tätigkeiten im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Bereich

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Nevinghoff 40

48147 Münster

Weiterführende Links:
Förderung der Diversifizierung im ländlichen Raum in Nordrhein-Westfalen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten und neue Einkommensquellen entwickeln und aufbauen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Landwirtin oder Landwirt bei der Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen außerhalb der landwirtschaftlichen Produktion aus selbstständiger Arbeit im ländlichen Raum.

Sie erhalten die Förderung für

  • Organisationsausgaben, die der Entwicklung neuer Einnahmequellen im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Bereich dienen,
  • Startbeihilfen für Personalausgaben zur Einführung und Umsetzung eines Strategiekonzeptes für die neue betriebliche Einkommensquelle,
  • Sachausgaben und Investitionen für Einrichtung, Ausstattung und Marketingmaßnahmen für die neue Einkommensquelle sowie Investitionen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK),
  • notwendige Bildungsmaßnahmen und Zusatzqualifikationen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt für

  • Organisationsausgaben bis zu 50 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben bis maximal EUR 25.000, bei Kooperationen maximal EUR 50.000,
  • Startbeihilfen im 1. Jahr bis zu 60 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben, maximal EUR 24.000, im 2. Jahr bis zu 50 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben, maximal EUR 20.000, und im 3 Jahr bis zu 40 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben, maximal EUR 16.000,
  • die Einrichtung und Ausstattung der neuen Einkommensquelle bis zu 25 Prozent und sonstige Sachausgaben bis zu 50 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben, maximal EUR 25.000,
  • Investitionen im Rahmen der GAK bis zu 20 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben, maximal EUR 100.000, und
  • Qualifizierungsmaßnahmen bis zu 80 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben, maximal EUR 1.000 je Maßnahme.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

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