Förderprogramm

Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie (FöRL Erschwernisausgleich Pflanzenschutz)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Nevinghoff 40

48147 Münster

Weiterführende Links:
Erschwernisausgleich Pflanzenschutz ELAN-NRW – Elektronische Antragstellung für Landwirte

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Landwirtin und Landwirt durch das Verbot von Pflanzenschutzmitteln höhere Ausgaben haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Inhaberin oder Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ durch einen Ausgleich von Mehrausgaben und Mehraufwand bei der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen, die durch das Verbot bestimmter Pflanzenschutzmittel (§ 4 Absatz 1 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung) im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie verursacht sind.

Die Förderkulisse umfasst Ackerflächen einschließlich Dauerkulturen in Naturschutzgebieten, Nationalparks, nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern und gesetzlich geschützten Biotopen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • EUR 382,00 je Hektar produktiv genutzter Ackerfläche und
  • EUR 1.527 je Hektar produktiv genutzter Dauerkulturen.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00.

Richten Sie Ihren Antrag bitte zu den im Internet bekannt gegebenen Terminen an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

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