Förderprogramm

Förderung im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenoffen), Infrastruktur
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Unternehmen, Forschungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhhein-Westfalen

Berger Allee 25

40213 Düsseldorf

Weiterführende Links:
Förderung im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Ihr Unternehmen oder Ihre Institution im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation tätig ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Einzel- und Gemeinschaftsvorhaben von Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen im Bereich einer wirtschaftlichen Tätigkeit und auch Kooperationen von Unternehmen mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen.

Sie bekommen die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:

  • Forschung und Entwicklung in der Grundlagenforschung, industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung sowie Durchführbarkeitsstudien,
  • Unternehmensgründungen von kleinen, nicht börsennotierten Unternehmen,
  • Forschungsinfrastrukturen,
  • Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen,
  • Innovationscluster,
  • Innovationen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU),
  • Prozess- und Organisationsinnovationen sowie
  • De-minimis-Vorhaben zur Stärkung von Forschung, Innovation und Technologie.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art des Vorhabens und von Ihnen als Antragstellerin oder Antragsteller. Sie beträgt für

  • Grundlagenforschung bis zu 100 Prozent, maximal EUR 55 Millionen pro Unternehmen und Vorhaben,
  • industrielle Forschung bis zu 80 Prozent, maximal EUR 35 Millionen pro Unternehmen und Vorhaben,
  • experimentelle Entwicklung bis zu 70 Prozent, maximal EUR 25 Millionen pro Unternehmen und Vorhaben,
  • Durchführbarkeitsstudien bis zu 70 Prozent, maximal EUR 8,25 Millionen pro Studie,
  • Forschungsinfrastrukturen bis zu 60 Prozent, maximal EUR 35 Millionen pro Infrastruktur,
  • Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen bis zu 60 Prozent, maximal EUR 25 Millionen pro Infrastruktur,
  • Innovationscluster bis zu 55 Prozent, maximal EUR 10 Millionen pro Innovationscluster,
  • Innovationsmaßnahmen von KMU bis zu 50 Prozent, maximal EUR 10 Millionen pro Unternehmen und Vorhaben,
  • Prozess- und Organisationsinnovationen bis zu 50 Prozent, maximal EUR 12,5 Millionen pro Unternehmen und Vorhaben

der zuwendungsfähigen Ausgaben beziehungsweise Kosten.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 25.000.

Die Förderung erfolgt im Rahmen von Wettbewerben und themenorientierten Aufrufen. Im Einzelfall und im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel können Vorhaben unabhängig von Aufrufen gefördert werden.

Ihren Antrag stellen Sie normalerweise vor Beginn der Maßnahme.

Ansprechpartner sowie Anschriften von Antrags- und Bewilligungsstellen finden Sie in den jeweiligen Wettbewerbsaufrufen und themenorientierten Aufrufen.

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