Förderprogramm

Förderung der Sommerweidehaltung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Nevinghoff 40

48147 Münster

Weiterführende Links:
Sommerweidehaltung ELAN-NRW – Elektronische Antragstellung für Landwirte

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Landwirtin oder Landwirt Mehrausgaben durch die Sommerweidehaltung Ihrer Milchkühe und Färsen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Landwirtin oder Landwirt bei der Sommerweidehaltung Ihrer Milchkühe und Färsen (weibliche Rinder, die älter als 12 Monate sind und noch nicht gekalbt haben). 

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Anzahl der in der Weideperiode gehaltenen und im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) angemeldeten Tiere und beträgt EUR 60,00 je berücksichtigungsfähiger Großvieheinheit (GVE, Kühe und Rinder von mehr als 2 Jahren sind 1,0 GVE, Rinder von 6 Monaten bis 2 Jahren sind 0,6 GVE).

Bei Beantragung einer Weidegruppe Färsen können pauschal 80 Prozent berücksichtigt werden.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Weidehaltungszeitraums, spätestens jedoch bis zum 15.5., elektronisch an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

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