Förderprogramm

Förderung Kommunaler Integrationszentren

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Kommune
Fördergeber:

Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

Bezirksregierung Arnsberg

Kompetenzzentrum für Integration (KfI)
Dezernat 36

Seibertzstraße 1

59821 Arnsberg

Tel: 02931 822902

Fax: 02931 8246070

Kompetenzzentrum für Integration

Weiterführende Links:
Förderung Kommunaler Integrationszentren KOMM-AN I

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Kommune ein Integrationszentrum betreiben möchten und in diesem Zentrum kommunale Integrationsabeit leisten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Kommune beim Betrieb von Kommunalen Integrationszentren und sowie bei der kommunalen Integrationsarbeit in den Kommunalen Integrationszentren (Programm KOMM-AN NRW).

Sie erhalten die Förderung

  • für Tätigkeiten und Angebote von Kommunalen Integrationszentren für die Verbesserung der Teilhabe und Integration vor Ort und beziehungsweise oder
  • innerhalb des Programms KOMM-AN NRW für das ehrenamtliche Engagement bei der Integration von Geflüchteten und neuzugewanderten Menschen in Ihrer Kommune.

Die Förderung innerhalb von KOMM-AN NRW umfasst

  • die Koordinierung, Vernetzung und Qualifizierung im Rahmen der Aufgaben des Programms KOMM-AN NRW durch die Kommunalen Integrationszentren sowie
  • Maßnahmen, die nach Abstimmung mit den Akteurinnen und Akteuren vor Ort durch die Kommunalen Integrationszentren oder von Dritten durchgeführt werden, hierzu gehören:
    • Renovierung, Ausstattung und Betrieb von Ankommenstreffpunkten und Digitalisierung der Ausübung eines Ehrenamtes (Baustein A),
    • Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und Begleitung (Baustein B),
    • Maßnahmen zur Informations- und Wissensvermittlung und zur Gewinnung neuer Personen für eine ehrenamtliche Tätigkeit (Baustein C) sowie
    • Maßnahmen, die der Qualifizierung von ehrenamtlich tätigen Personen und der Begleitung ihrer Arbeit dienen (Baustein D).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme.

Richten Sie Ihren Antrag bitte bis Ende Oktober für das folgende Jahr an die Bezirkregierung Arnsberg.

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