Förderprogramm

Förderung nach dem Kinder- und Jugendförderplan (KJP NRW)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

Landschaftsverband Rheinland (LVR)

Kennedy-Ufer 2

50679 Köln

Tel: 0221 8090

Fax: 0221 8092200

Landschaftsverband Rheinland

Weiterführende Links:
Kinder- und Jugendförderplan 2023–2027 des Landes Nordrhein-Westfalen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen im Rahmen der Jugendarbeit planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage des Kinder- und Jugendförderplans bei der Jugendarbeit und gewährt Ihnen Zuwendungen zu Leistungen in den Bereichen der Jugendhilfe.

Sie erhalten die Förderung insbesondere für die folgenden Bereiche:

  • Infrastruktur zukunftssicher ausgestalten,
  • junge Menschen verstärkt an der Gestaltung der Gesellschaft beteiligen,
  • Jugendförderung zukunftsfähig gestalten,
  • Vielfalt fördern und gesellschaftlichen Zusammenhalt schaffen,
  • Chancen durch Bildung gerechter gestalten,
  • Kinder und Jugendliche stark machen,
  • Kinder- und Jugendarbeit/internationale Jugendarbeit.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der jeweiligen Maßnahme.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens 1.12. für das folgende Kalenderjahr beim zuständigen Landschaftsverband beziehungsweise beim zuständigen Landesjugendamt.

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