Förderprogramm

Fonds Kulturelle Bildung im Alter

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales, Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung
Ansprechpunkt:

kubia – Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und inklusive Kultur

Institut für Bildung und Kultur e.V.
Imke Nagel

Seekabelstraße 4

50733 Köln

Weiterführende Links:
Fonds Kulturelle Bildung im Alter

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Projekte umsetzen wollen, die die Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlich-kulturellen Leben und einen verbesserter Zugang älterer Menschen zu Kunst und Kultur in unterschiedlichen kulturellen Sparten und Formaten ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. 

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Durchführung modellhafter Projekte, die zur Stärkung und Entwicklung der kulturellen Bildung von älteren, alten und hochaltrigen Menschen mit und ohne Einschränkungen beitragen.

Sie erhalten die Förderung vor allem für Maßnahmen für Personen und Gruppen, die bisher kaum oder nicht an Kunst und Kultur teilhaben.

Im Jahr 2024 erhalten Sie die Förderung für Projekte im Förderschwerpunkt „Kulturteilhabe trotz Altersarmut“.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Sie müssen eine angemessene Eigenleistung von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erbringen, als kommunale Antragstellerin oder Antragsteller normalerweise mindestens 20 Prozent.

Bitte beachten Sie die Bagatellgrenze von EUR 2.000.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Reichen Sie bitte zunächst eine Projektskizze bis zum 30.9. für das Folgejahr per E-Mail beim kubia – Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und inklusive Kultur ein.

Haben Sie einen positiven Bescheid erhalten, stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens normalerweise bis spätestens zum 30.11. für das Folgejahr beim kubia – Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und inklusive Kultur.

Wenn Sie das erste Mal einen Antrag stellen, müssen Sie vorher eine Beratung in Anspruch nehmen.

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