Förderprogramm

Förderung im Rahmen des Fonds Kulturelle Bildung im Alter

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales, Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

kubia – Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und inklusive Kultur

Institut für Bildung und Kultur e.V.

Ansprechpunkt:

kubia – Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und inklusive Kultur

Institut für Bildung und Kultur e.V.
Imke Nagel

Seekabelstraße 4

50733 Köln

Weiterführende Links:
Informationen zum Fonds Kulturelle Bildung im Alter (externer Link) Bewerbungsformular für den Fonds Kulturelle Bildung im Alter (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Projekte umsetzen wollen, die die Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlich-kulturellen Leben und einen verbesserter Zugang älterer Menschen zu Kunst und Kultur in unterschiedlichen kulturellen Sparten und Formaten ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. 

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Durchführung modellhafter Projekte, die zur Stärkung und Entwicklung der kulturellen Bildung von älteren, alten und hochaltrigen Menschen mit und ohne Einschränkungen beitragen.

Sie erhalten die Förderung vor allem für Maßnahmen für Personen und Gruppen, die bisher kaum oder nicht an Kunst und Kultur teilhaben.

Im Jahr 2026 lautet der Förderschwerpunkt „Who cares? Kulturteilhabe mit gesundheitlicher Einschränkung“. Der Förderschwerpunkt versteht sich als Anregung und ist nicht bindend für eine Antragsstellung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Sie müssen eine angemessene Eigenleistung von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erbringen, als kommunale Antragstellerin oder Antragsteller normalerweise mindestens 20 Prozent.

Bitte beachten Sie die Bagatellgrenze von 2.000 EUR.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Bitte füllen Sie im ersten Schritt das Bewerbungsformular (siehe weiterführender Link) aus und senden Sie Ihre Bewerbung für das Folgejahr bis zum 30. September ab.

Haben Sie einen positiven Bescheid erhalten, stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens normalerweise bis spätestens zum 30. November für das Folgejahr beim kubia – Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und inklusive Kultur.

Wenn Sie das erste Mal einen Antrag stellen, müssen Sie vorher eine Beratung in Anspruch nehmen.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind alle nordrhein-westfälischen Kulturschaffenden, kommunale und freie Kulturinstitutionen sowie Einrichtungen der sozialen Altenarbeit oder der Bildungsarbeit, die in Zusammenarbeit mit Künstlerinnen und Künstlern, Kulturgeragoginnen und Kulturgeragogen oder einer Kultureinrichtung ein nachhaltiges und modellhaftes künstlerisches Projekt mit älteren Menschen umsetzen.

Das Projekt, für das Sie die Förderung beantragen, muss in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden und zumindest eines der folgenden Ziele verfolgen:

  • Stärkung von Formaten, die ältere Menschen zu Partizipation und Eigenengagement in Kunst und Kultur ermutigen,
  • Entwicklung inklusiver Projektkonzepte,
  • Eröffnung neuer Zugänge zu Kunst- und Kultureinrichtungen für ältere Menschen,
  • Anregung eines intergenerationellen Dialogs,
  • Thematisierung interkultureller Aspekte in der Arbeit mit Älteren,
  • Entwicklung von wohnortnahen Kunst- und Kulturangeboten, besonders im ländlichen Raum.

Es sind folgende weitere Bedingungen einzuhalten:

  • Ihr Projekt muss gestalterisch-künstlerische Auseinandersetzung ermöglichen, partizipativ ausgerichtet sein und sich an den Stärken und Interessen der Beteiligten orientieren.
  • Sie müssen eine angemessene Eigenleistung von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erbringen, als kommunale Antragstellerin oder Antragsteller normalerweise mindestens 20 Prozent.

Wenn Sie 2 Jahre in Folge eine Förderung erhalten haben, sind Sie im darauffolgenden Jahr von der Förderung ausgeschlossen.

Rechtsgrundlage

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