Kurztext
Wenn Sie Projekte umsetzen wollen, die die Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlich-kulturellen Leben und einen verbesserter Zugang älterer Menschen zu Kunst und Kultur in unterschiedlichen kulturellen Sparten und Formaten ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Durchführung modellhafter Projekte, die zur Stärkung und Entwicklung der kulturellen Bildung von älteren, alten und hochaltrigen Menschen mit und ohne Einschränkungen beitragen.
Sie erhalten die Förderung vor allem für Maßnahmen für Personen und Gruppen, die bisher kaum oder nicht an Kunst und Kultur teilhaben.
Im Jahr 2026 lautet der Förderschwerpunkt „Who cares? Kulturteilhabe mit gesundheitlicher Einschränkung“. Der Förderschwerpunkt versteht sich als Anregung und ist nicht bindend für eine Antragsstellung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Sie müssen eine angemessene Eigenleistung von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erbringen, als kommunale Antragstellerin oder Antragsteller normalerweise mindestens 20 Prozent.
Bitte beachten Sie die Bagatellgrenze von 2.000 EUR.