Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen zum Natur- und Klimaschutz in Wäldern planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie des Europäischen Landwirtschaftsfonds für Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei Maßnahmen zur Unterstützung einer beständigen Entwicklung der Forstwirtschaft.
Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:
- naturnahe Waldbewirtschaftung,
- forstwirtschaftlicher Wegebau
- forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
- Löschwasserentnahmestellen
- Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art Ihrer Maßnahme.