Förderprogramm

Förderrichtlinie Gesundheitsfachberufe

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

Weiterführende Links:
Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in der Ausbildung von Gesundheitsfachkräften tätig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Ausbildung in ausgewählten Gesundheitsfachberufen.

Gefördert werden die Ausgaben des Schulträgers, die durch Schulgeld von den Auszubildenden aufgebracht werden, im Rahmen der Ausbildung von:

  • Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten,
  • Logopädinnen und Logopäden,
  • Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten,
  • Masseurinnen und Masseure sowie medizinische Bademeisterinnen und Bademeister,
  • Podologinnen und Podologen,
  • pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten und
  • medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent des zum 31.12.2017 erhobenen monatlichen Schulgeldes. Der Förderhöchstbetrag hängt von der Anzahl der besetzten Ausbildungsplätze pro Monat ab.

Ihren Antrag stellen Sie bitte an die zuständige Bezirksregierung.

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