Förderprogramm

GreenEconomy.IN.NRW – Innovationen in Umweltwirtschaft, Circular Economy und Klimaanpassung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch), Mobilität
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW)

Projektträger Jülich (PtJ)

52425 Jülich

Weiterführende Links:
EFRE NRW – Innovationswettbewerb GreenEconomy.IN.NRW  Innovationswettbewerb GreenEconomy.IN.NRW GreenEconomy.IN.NRW EFRE 2021–2027 Submission Tool EFRE.NRW.Online-Portal

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie innovative Vorhaben zur Entwicklung umweltschützender, ressourceneffizienter und klimafreundlicher Produkte und Dienstleistungen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei Forschungs-, Innovations- und Entwicklungsvorhaben zum Klima- und Umweltschutz, zur Ressourcenschonung, zirkulären Wertschöpfung und zur Anpassung an den Klimawandel. 

Sie erhalten die Förderung bevorzugt für Kooperationsvorhaben im vorwettbewerblichen Bereich in folgenden Themenschwerpunkten:

  • Umweltwirtschaft: Innovationen, die zur Entwicklung umweltfreundlicher, klimaschützender, ressourcenschonender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen beitragen,
  • Circular Economy: Innovationen mit dem Ziel der Ressourceneinsparung und der Entwicklung zirkulärer Produkte und Geschäftsmodelle,
  • Klimaanpassung: Innovationen zur Steigerung der Klimaresilienz. 

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für kleine Unternehmen bei Verbundvorhaben mit technischen Innovationen höchstens 80 Prozent, bei entsprechenden Einzelvorhaben höchstens 70 Prozent und bei Prozess- oder Organisationsinnovationen höchstens 50 Prozent,
  • für mittlere Unternehmen bei Verbundvorhaben mit technischen Innovationen höchstens 75 Prozent, bei entsprechenden Einzelvorhaben höchstens 60 Prozent und bei Prozess- oder Organisationsinnovationen höchstens 50 Prozent,
  • für Großunternehmen bei Zusammenarbeit mit KMU höchstens 65 Prozent bei Verbundvorhaben im Bereich der technischen Innovationen und höchstens 15 Prozent bei Prozess- und Organisationsinnovationen sowie
  • für Akteurinnen und Akteure, die das Projekt im nichtwirtschaftlichen Bereich durchführen (zum Beispiel Hochschulen und Forschungseinrichtungen), 90 Prozent

der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Projektlaufzeit von maximal 36 Monaten.

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Zunächst reichen Sie bitte Ihre Projektskizze über das Submission Tool zu festgelegten Einreichungsterminen bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) ein. Wird Ihre Projektskizze positiv bewertet, können Sie Ihren Antrag über das EFRE-Online-Portal bei der Innovationsförderagentur NRW stellen.

Zusatzinfos 

Fristen

Reichen Sie Ihre Projektskizze bitte zu folgenden Terminen ein:

  • 1. Einreichungsrunde: bis 18.4.2023
  • 2. Einreichungsrunde: bis 18.1.2024
  • 3. Einreichungsrunde: bis 14.10.2024

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • kleine und mittlere Unternehmen,
  • große Unternehmen,
  • Forschungs- und Bildungseinrichtungen,
  • Kammern, Vereine und Stiftungen

mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder in der Europäischen Union, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird.

Als Großunternehmen werden Sie nur bei einer Kooperation mit kleinen und mittelständischen Unternehmen gefördert.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Vorhaben, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen
    • thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein und dürfen mit Ausnahme von Vorplanungen sowie Marktanalysen noch nicht begonnen worden sein,
    • im Einklang mit der aktuellen Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen stehen,
    • die klima- und umweltpolitischen Standards und Prioritäten sowie Umweltziele der Europäischen Union beachten und mit den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und dem Pariser Klimaschutzübereinkommen in Einklang stehen,
    • vorwiegend in NRW durchgeführt und verwertet werden,
    • ein hohes Innovations- und Anwendungspotenzial aufweisen und einen substanziellen Beitrag zur Transformation in Richtung einer Green Economy leisten,
    • sich von anderen staatlich geförderten Vorhaben eindeutig inhaltlich abgrenzen und
    • zum Ziel haben, die Projektergebnisse zu einem späteren Zeitpunkt in marktgerechte Produkte zu überführen.
  • Beachten Sie bitte, dass zu fördernde Infrastrukturvorhaben so errichtet werden müssen, dass sie durch potenzielle langfristige Auswirkungen des Klimawandels nicht gefährdet werden, dass der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ beachtet wird und dass die von dem Vorhaben verursachten Treibgasemissionen mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2050 in Einklang stehen.
  • Sie müssen nachweislich über die notwendigen finanziellen Mittel und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verfügen.
  • Wenn Sie ein Kooperationsvorhaben durchführen, müssen Sie als Partnerinnen und Partner Ihre Rechte und Pflichten in einem Kooperationsvertrag regeln.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Förderbekanntmachung GreenEconomy.IN.NRW
Innovationen in Umweltwirtschaft, Circular Economy und Klimaanpassung

[Stand: 16.10.2023]

1. Zusammenfassung

Nordrhein-Westfalen steht für starke Wirtschaft, Innovation und viele Talente. Das Land gehört zu den innovativsten Regionen der Europäischen Union und ist der bundesweit größte Anbieter von Umwelttechnologien. Ziel des Innovationswettbewerbs ist die Stärkung des Innovations- und Wirtschaftsstandortes Nordrhein-Westfalen als Vorreiter einer ökologischen Transformation im Sinne des Europäischen Green Deals und der Sustainable Development Goals (SDGs). Im EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 zielt der Wettbewerb auf das Spezifische Ziel „Entwicklung und Ausbau der Forschungs-und Innovationskapazitäten und der Einführung fortschrittlicher Technologien“ ab.

Gefördert werden Forschungs-, Innovations- und Entwicklungsvorhaben im vorwettbewerblichen Bereich in allen städtischen und ländlichen Regionen von Nordrhein-Westfalen mit Fokus auf die folgenden Themenbereiche:

1) Im Themenbereich Umweltwirtschaft werden Innovationen in den Blick genommen, die zur Entwicklung umweltfreundlicher, klimaschützender, ressourcenschonender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen beitragen.

2) Im Themenbereich Circular Economy werden Innovationen mit dem Ziel der Ressourceneinsparung und der Entwicklung zirkulärer Produkte und Geschäftsmodelle gesucht.

3) Im Themenbereich Klimaanpassung werden Innovationen zur Steigerung der Klimaresilienz gefördert.

Der Wettbewerb adressiert Kooperationen zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Wirtschaft und Wissenschaft. Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Hochschulen oder Forschungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen. Große Unternehmen sind in Kooperation mit KMU ebenfalls förderfähig.

Dem Wettbewerb wird ein breites Innovationsverständnis zugrunde gelegt, das auf der Innovationsstrategie des Landes NRW aufbaut und sowohl technische, als auch nichttechnische Innovationen umfasst.

In der Förderphase 2021–2027 des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) ist der Wettbewerb mit einem Förderbudget von rund 100 Mio. EUR EU- und Landesmittel ausgestattet. Die Auswahl der Projekte erfolgt anhand von Auswahlkriterien über einen unabhängigen Begutachtungsausschuss. Der Wettbewerb ist am 13. Januar 2023 gestartet. Es sind insgesamt drei Einreichungsrunden bis 2024 vorgesehen.

2. Zielsetzung

Ziel ist die Stärkung des Innovations- und Wirtschaftsstandortes NRW als Vorreiter einer ökologischen Transformation im Sinne des Europäischen Green Deals und der Sustainable Development Goals (SDGs). Klein- und mittelständische Unternehmen sollen dabei unterstützt werden Innovationspotenziale für Klima- und Umweltschutz, Ressourcenschonung, zirkulärer Wertschöpfung und zur Anpassung an den Klimawandel auszuschöpfen.

Dabei ist die Initiierung von Wissensaustausch und gemeinsamer Wissensgenerierung zwischen Wirtschaft und Wissenschaft von Bedeutung. Es sollen daher Verbundvorhaben gefördert werden. Ziel ist es, innovative Produkte, Dienstleistungen und Verfahren im vorwettbewerblichen Bereich zu entwickeln bzw. weiterzuentwickeln, bis hin zur Schwelle der Markteinführung. Dadurch sollen Folgeinvestitionen und weitere Forschungsaktivitäten, insbesondere von KMU in Kooperation mit weiteren Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, initiiert werden.

Dem Wettbewerb wird ein breites Innovationsverständnis zugrunde gelegt, das auf der Innovationsstrategie des Landes NRW aufbaut und sowohl technische, als auch nichttechnische Innovationen umfasst. Dazu zählen:

  • Technische Innovationen: Innovationen aus dem Bereich der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, bei denen durch technische Neuerungen neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickelt werden.
  • Prozessinnovationen: Innovationen, die auf die Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen abzielen, einschließlich wesentlicher Änderungen bei den Techniken, den Ausrüstungen oder der Software.
  • Organisationsinnovationen: Innovationen, die auf die Anwendung neuer Organisationsmethoden in den Geschäftspraktiken, den Arbeitsabläufen oder der Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens abzielen.

Die Vorhaben sollen ein hohes Innovations- und Anwendungspotenzial aufweisen und einen substanziellen Beitrag zur Transformation in Richtung einer Green Economy leisten.

Themenbereich Umweltwirtschaft

Zielsetzung zu diesem Themenbereich

Nordrhein-Westfalen ist als Innovationsstandort im nationalen wie internationalen Vergleich gut aufgestellt. Die technologiegetriebene und forschungsintensive Umweltwirtschaft ist dafür ein hervorragendes Beispiel: deutschlandweit melden Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen fast jedes fünfte und weltweit jedes fünfzigste Patent der Umweltwirtschaft an. Dennoch benötigen gerade kleine und mittlere Unternehmen Unterstützung in der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit, die sich an ihren konkreten Bedürfnissen orientiert und deren Ergebnisse schnell und effizient transferiert und umgesetzt werden können, um im internationalen Innovationswettbewerb bestehen zu können.

Ziel ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Umweltwirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Die Umweltwirtschaft umfasst alle Unternehmen, die Umweltschutzgüter und -dienstleistungen in den folgenden Teilmärkten anbieten:

1) Umweltfreundliche Energiewandlung, -transport und -speicherung

2) Energieeffizienz und Energieeinsparung

3) Materialien, Materialeffizienz und Ressourcenwirtschaft

4) Wasserwirtschaft

5) Nachhaltige Holz- und Forstwirtschaft

6) Umweltfreundliche Land- und Ernährungswirtschaft

7) Umweltfreundliche Mobilität

8) Minderungs- und Schutztechnologien

Gegenstand der Förderung sind Vorhaben zur Entwicklung und Erprobung von innovativen Technologien, Verfahren und Dienstleistungen, die zum Klimaschutz, zum Umweltschutz (Boden, Wasser, Luft), zur Schonung von Ressourcen sowie zum Erhalt der Biodiversität beitragen. Hierzu gehören insbesondere Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, Prozess- und Organisationsinnovationen.

Förderfähig sind Vorhaben aus dem gesamten thematischen Spektrum der Umweltwirtschaft. Hierzu gehören beispielsweise:

  • innovative Verfahren für die Abfallwirtschaft,
  • Innovationen, die zum Recycling von Phosphor aus Abwasser und Klärschlamm beitragen,
  • Innovationen für eine zukunftsgerechte Wasserversorgung und -aufbereitung, innovative Monitoring- und Analyseverfahren, Überflutungsschutz,
  • innovative Ansätze für eine nachhaltige Forstwirtschaft (insbesondere durch Digitalisierung), Holzbearbeitung und Produktion von Holzwerk-/Holzbaustoffen (Hybridsysteme, Rohstoff-/Materialeffizienz),
  • innovative Technologien und Verfahren für eine umweltfreundliche Landwirtschaft,
  • innovative Ansätze zur Stärkung regionaler Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse,
  • Innovationen, die zur Verringerung der NH3-Emissionen aus der Tierhaltung beitragen,
  • Innovationen für eine umweltfreundliche Mobilität, beispielsweise intelligente Verkehrsmanagementsysteme, umweltfreundliche Logistik und Mobilitätsdienstleistungen, umweltfreundliche Antriebstechnologien,
  • Innovationen, die zur Reduzierung der Nitratkonzentration im Grundwasser beitragen,
  • innovative Bodensanierungsverfahren, Lärmminderungs- und Luftreinigungstechnologien,
  • Innovationen, die zur Reduzierung des Flächenverbrauchs beitragen,
  • Innovationen, die auf Verhaltensänderungen und Suffizienz abzielen,
  • Umweltinnovationen auf Basis des Vorsorgeprinzips (zur Schadensabwehr),
  • Cross-Innovationen und anwendungsorientierte Transformationsforschung (u.a. Auswirkungen von Transformationsprozessen auf Unternehmen, Produkte und Wertschöpfungsketten).

Innovative Projekte, die sich den oben genannten Teilmärkten Umweltfreundliche Energiewandlung, -transport und -speicherung, sowie Energieeffizienz und Energieeinsparung zuordnen lassen, werden schwerpunktmäßig über den Innovationswettbewerb ENERGIE.IN.NRW gefördert.

Themenbereich Circular Economy

Zielsetzung zu diesem Themenbereich

Nordrhein-Westfalen ist Industrieland Nr. 1 in Deutschland. Um den Bedarf an Rohstoffen und Material zukünftig befriedigen zu können, bedarf es einer neuen Art zu wirtschaften. Die globalen Entwicklungen sowie der Klimawandel verschärfen dabei die Notwendigkeit zur Veränderung. Die Circular Economy (CE) bietet Optionen, um mit dem nachhaltigen Einsatz, der Nutzung und Verwertung von Materialien und Ressourcen Regionen und Unternehmen zu stärken und eine Zero-Waste-Gesellschaft zu etablieren.

Dabei betrachtet die CE den gesamten Wirtschaftsprozess und zielt darauf, den Ressourcenverbrauch zu reduzieren und Kreisläufe zu schließen. Dazu verfolgt die CE verschiedene Strategien, die bewirken, dass Produkte klüger hergestellt und genutzt werden, ihre Lebensdauer erhöht wird und am Ende des Lebenszyklus Materialien bestmöglich in den Kreislauf zurückgeführt werden können (R-Strategien).

Neben produktbezogenen Ansätzen ist auch die Anpassung der Geschäftsmodelle bedeutend. Es bedarf innovativer Modelle, die diese Strategien unterstützen. Dabei sind Angebote, die sich an Verbrauchende richten und die Lebensdauer von Produkten verlängern, ausdrücklich erwünscht.

Dem kreislaufgerechten Bauen kommt besondere Bedeutung zu. Innovative Prozesse und digitale Ansätze sind notwendig, um die Kreislauffähigkeit in Planungsphasen zu integrieren. Beim Rückbau sollen innovative Methoden zur Bestandsaufnahme, die Bewertung der Kreislaufgerechtigkeit von Bauteilen und innovative Methoden zum selektiven Rückbau gefördert werden.

Mit dem Ziel eine zirkuläre biobasierte Wirtschaft in NRW zu etablieren, wird die Entwicklung neuer Produkte, Prozesse und Dienstleistungen durch die im Kreislauf geführte Erzeugung, Erschließung und Nutzung biogener Roh- und Reststoffe u.a. unter Verwendung biologischen Wissens verfolgt. Der Einsatz biogener Rohstoffe für die Nahrungs-und Futtermittelnutzung wird dabei priorisiert.

Vor dem Hintergrund der akuten Herausforderungen sowie der industriellen und unternehmerischen Stärke NRWs fördert dieser Aufruf produktbezogene Ansätze und neue Geschäftsmodelle, die einen Beitrag zur Umsetzung einer oder mehrerer der aufgeführten Strategien leisten:

1) Produktbezogene Ansätze:

  • Produkte und Rohstoffe einsparen oder klüger nutzen & herstellen (Refuse),
  • Produkte und Rohstoffe innovativ gestalten (Rethink, Reduce),
  • Lebensdauer von Produkten erhöhen (Reuse, Repair, Refurbish, Remanufacture, Repurpose),
  • Materialkreisläufe schließen (Recycle),

2) Entwicklung von innovativen Geschäftsmodellen (Rethink),

3) Zirkuläres Bauen: Entwicklung von innovativen Methoden und Prozessen für kreislaufgerechte Planung bei Neubauten, zur Bestandserweiterung, bei Modernisierungen/Sanierungen und für den selektiven Rückbau,

4) Bioökonomie: Entwicklung von (Substitutions-)Produkten, Dienstleistungen, Materialien, Herstellungsverfahren und Technologien entlang der gesamten Wertschöpfungsketten und -netze der Branchen bis zur Rückführung in den biologischen Kreislauf, Koppel- und Kaskadennutzung oder Bau von Demonstratoren.

Zwischen den aufgeführten Aspekten wird eine ausbalancierte Förderung angestrebt.

Themenbereich Klimaanpassung

Zielsetzung zu diesem Themenbereich

Klimawandelfolgen verursachen bereits heute zunehmend sozial-ökonomische und ökologische Schäden. Heißere und trockenere Sommer, heftigere und häufigere Starkregen und Überflutungen, die klimatischen Veränderungen bringen bereits heute vermehrt extreme Wetterereignisse mit sich, die in Nordrhein-Westfalen vor dem einsetzenden Klimawandel wesentlich seltener waren. Diese Entwicklung wird sich in Zukunft auch trotz umfassender Reduzierung der globalen Treibhausgasemissionen weiter fortsetzen. Insbesondere die Entwicklung und Ausprägung der fünf Klimasignale Hitze, Trockenheit, Starkregen, Flusshochwasser und Stürme, erfordern die aktive Vorsorge und Anpassung von Städten, Regionen sowie wirtschaftlichen und privaten Akteuren. Durch die Entwicklung von nachhaltigen Lösungen zur Klimaanpassung können innovative Unternehmen einen maßgeblichen Beitrag zur Verbesserung der Anpassungsfähigkeit, zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und zur Verringerung der Anfälligkeit gegenüber Klimaänderungen leisten.

Fördergegenstand in diesem Themenfeld ist die Entwicklung von innovativen Dienstleistungen, technischen Lösungen und Produkten zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels bzw. zur Steigerung der Klimaresilienz. Beispiele für zugehörige Innovationen sind etwa neue Lösungen zur Dach- und Fassadenbegrünungen, intelligente Bewässerungssysteme, innovative Verschattungsvorrichtungen oder hitzebeständige Materialien. Die möglichen Aktivitäten reichen vom Handwerk (z.B. Garten- und Landschaftsbau) über das verarbeitende Gewerbe (z.B. Herstellung von Dämmstoffen oder Dreifachverglasungen), Ver- und Entsorgungsleistungen (z.B. Kanalnetzbau und der Trinkwasserversorgung) bis hin zu Dienstleistungen (z.B. Nutzung geographischer Informationssysteme).

Der Wettbewerb setzt den Fokus auf Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, Prozess- und Organisationsinnovationen. Die Innovationen müssen nachhaltige ökonomische, soziale und ökologische Zieldimensionen angemessen berücksichtigen und dürfen nicht zur weiteren Verschärfung des Klimawandels beitragen.

3. Teilnahme

3.1 Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt ist, wer zu einer der folgenden Zielgruppen gehört:

  • Kleine und mittlere Unternehmen
  • Große Unternehmen
  • Forschungs- und Bildungseinrichtungen
  • Kammern, Vereine und Stiftungen

und seinen Sitz oder eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen hat.

Ebenfalls teilnahmeberechtigt ist, wer seinen Sitz oder eine Niederlassung in der Europäischen Union hat, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird.

Handelt es sich bei dem Vorhaben um Forschung oder experimentelle Entwicklung, so darf das Vorhaben nur von zwei oder mehreren Teilnahmeberechtigten zusammen durchgeführt werden, wobei auf jeden Teilnahmeberechtigten mindestens 10% der förderfähigen Gesamtausgaben entfallen müssen, aber nicht mehr als 70% entfallen dürfen. Bei mindestens einem Teilnahmeberechtigten muss es sich um ein kleines oder mittleres Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen handeln.

3.2 Teilnahmevoraussetzungen

  • Das jeweilige Vorhaben muss thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein und darf mit Ausnahme von Vorplanungen sowie Marktanalysen noch nicht begonnen worden sein.
  • Die Teilnahmeberechtigten müssen nachweislich über die notwendigen finanziellen Mittel und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verfügen, um das Vorhaben im Falle einer Förderempfehlung umsetzen zu können.
  • Es muss sich von anderen staatlich geförderten Vorhaben eindeutig inhaltlich abgrenzen und darf nicht gleichzeitig in anderen Wettbewerben bzw. Programmen des Bundes, der Länder oder der Europäischen Kommission gefördert werden, es sei denn diese dienen der erforderlichen Kofinanzierung der EU-Mittel. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.
  • Es werden ausschließlich Vorhaben unterstützt, die die klima- und umweltpolitischen Standards und Prioritäten der Europäischen Union beachten, mit den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und dem Pariser Klimaschutzübereinkommen im Einklang stehen sowie keine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 vom 18. Juni 2020 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen verursachen.
  • Falls Infrastrukturvorhaben gefördert werden können: Infrastrukturvorhaben müssen so errichten werden, dass sie durch potenzielle langfristige Auswirkungen des Klimawandels nicht gefährdet werden, dass der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ beachtet wird und dass die von dem Vorhaben verursachten Treibgasemissionen mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2050 in Einklang stehen.
  • Ziel der Forschungsaktivitäten muss es sein, die Projektergebnisse zu einem späteren Zeitpunkt in marktgerechte Produkte zu überführen.
  • Die Partnerinnen und Partner müssen ihre Rechte und Pflichten in einem Kooperationsvertrag regeln.
  • Die Vorhaben sollen sich im Aufbau an der Wertschöpfungskette ausrichten.
  • Die Gesamtfinanzierung muss unter Einbeziehung der Eigenbeteiligung nachweislich gesichert sein.
  • Großunternehmen sind nur in Kooperation mit klein- und mittelständischen Unternehmen förderfähig.
  • Die Projektlaufzeit sollte 36 Monate nicht überschreiten.
  • Das Vorhaben muss vorwiegend in NRW durchgeführt und verwertet werden.

4. Auswahlkriterien

Die Auswahlentscheidung erfolgt mit Hilfe eines Scoring-Verfahrens, bei dem jedes Vorhaben anhand einer Kriterienliste bewertet wird. Die Gesamtpunktzahl jedes Vorhabens bestimmt sich anhand der gewichteten Bewertungskriterien und der jeweils vergebenen Punkte und erlaubt das Ranking der eingereichten Projektvorschläge.

Die Vorhaben müssen sich in das EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 einordnen lassen und einen wirksamen Beitrag zum Erreichen der Ziele leisten sowie ein angemessenes Verhältnis zwischen der Höhe der Unterstützung und den unternommenen Aktivitäten herstellen. Sie müssen im Einklang mit der aktuellen Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen stehen.

Förderfähige Projektskizzen müssen zu allen benannten Auswahlkriterien einen Beitrag leisten. Bei einer Nullbepunktung in einem der benannten Kriterien ist das geplante Vorhaben nicht förderfähig.

  • Bitte beachten Sie, dass Ihr Projekt anhand folgender Kriterien vom Begutachtungsausschuss bewertet wird

Konzeptioneller Ansatz, Qualität und Plausibilität der Umsetzungsstrategie 10%

Angemessenheit des Mitteleinsatzes, Modellcharakter undÜbertragbarkeit des vorgeschlagenen Vorhabens 10%

Beitrag des Vorhabens zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen der Geschlechtergleichstellung und Nichtdiskriminierung sowie der ökologischen, ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeit 20%

  • Bitte erläutern Sie Ihr Projekt anhand der folgenden Kriterien des spezifischen Ziels (SZ) Ihrer Maßnahme:

Innovationswettbewerbe

Beitrag des Vorhabens zu einem oder mehreren Innovationsfeldern der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen 20%

Innovatives und wirtschaftliches Potenzial des Vorhabens 20%

  • Bitte erläutern Sie Ihr Projekt anhand der folgenden weiteren Kriterien

Umweltwirtschaft

Beitrag zur Stärkung der Umweltwirtschaft und grünen Transformation, die erhebliche positive Auswirkungen auf Klimaschutz, Ressourcenschonung und/oder Biodiversität haben 20%

Oder

Circular Economy

Beitrag zur Umsetzung der R-Strategien, insbesondere zu den Strategien der Produkteinsparung, klügeren Nutzung & Herstellung sowie der Erhöhung der Lebensdauer von Produkten und Teilen 20%

Oder

Klimaanpassung

Potential, die negativen Auswirkungen des Klimawandels wie Hitze, Starkregen oder Trockenheit zu mindern 20%

5. Förderempfehlung

Die eingegangenen Unterlagen werden auf der Basis der o.a. Auswahlkriterien in förderrechtlicher, wirtschaftlicher und technologischer Hinsicht sowie hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Relevanz geprüft und bewertet. Vollständige Unterlagen, bei denen alle erforderlichen Nachweise eingereicht wurden und somit ein abschließendes Votum ermöglichen, werden dem Begutachtungsausschuss vorgelegt. Ihm gehören Sachverständige an, die fachlich auf dem Gebiet qualifiziert, nicht befangen, unabhängig sowie persönlich geeignet und erfahren sind.

Ein positives Votum des Begutachtungsausschusses entspricht einer Förderempfehlung, ist aber noch keine Förderzusage.

Daher dürfen bis zur Bewilligung bzw. Genehmigung keine projektbezogenen Verträge geschlossen werden.

Alle Teilnehmenden des Wettbewerbs werden im Nachgang der Sitzung des Begutachtungsausschusses durch die zuständige durchführende Stelle Innovationsförderagentur.NRW über das Ergebnis der Sitzung informiert.

Die Teilnehmenden erklären im Falle einer Förderempfehlung durch den Begutachtungsausschuss ihr Einverständnis, dass ihre Namen und der Titel des Vorhabens, ggfs. auch eine Kurzbeschreibung, von der Landesregierung veröffentlicht werden dürfen.

6. Verfahren und weiteres Vorgehen

6.1 Fristen und Termine

Einreichungsrunde 1 bis 18.04.2023

Einreichungsrunde 2 bis 18.01.2024

Einreichungsrunde 3 bis 14.10.2024

Weitere Angaben zur Einreichung

Alle Aufrufe des EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 werden auf der Homepage unter folgendem Link veröffentlicht: http://www.efre.nrw.de/foerderbekanntmachungen.

Am Tag der Einreichung können die Projektskizzen bis 16:00 Uhr eingereicht werden.

Weitere Informationen zu Terminen und Fristen können unter folgendem Link eingesehen werden:

https://www.in.nrw/green-economy

6.2 Einreichung

Es werden vorrangig Verbundvorhaben gefördert. Vorhaben, welche die gesamte Wertschöpfungskette abdecken, sind wünschenswert. Gefördert werden sollen insbesondere innovative Vorhaben, die in Zusammenarbeit mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen erarbeitet werden.

Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren aus Bewerbungs- und Antragsphase. Im ersten Schritt ist eine Projektskizze bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) einzureichen. Näheres zum Bewerbungsverfahren ist auf der Homepage der IN.NRW veröffentlicht (https://www.in.nrw/green-economy).

Im Rahmen der Prüfung der Projektskizzen werden die Auswahlkriterien gemäß Ziffer 4 der Förderbekanntmachung und Angaben gemäß Artikel 9 Absätze 2 bis 4 und Artikel 73 Absatz 2 Buchstabe j der Verordnung (EU) 2021/1060 berücksichtigt.

Nach erfolgreicher Prüfung und Bewertung der Projektskizzen durch einen unabhängigen Begutachtungsausschuss werden die Bewerber von der IN.NRW zur Antragstellung aufgefordert. Die Zusammensetzung des Begutachtungsausschusses wird unter www.efre.nrw.de bzw. auf https://www.in.nrw/green-economy bekannt gegeben.

Im zweiten Schritt ist ein Förderantrag der IN.NRW einzureichen.

Es gilt das Ausgabenerstattungsprinzip.

6.3 Beratung und Ansprechpersonen

Zuständige durchführende Stelle:

Innovationsförderagentur.NRW
Wilhelm-Johnen-Straße
52428 Jülich

Die Beratung erfolgt durch:

Christian Schorn
Telefon: 02461 61 84120
E-Mail: c.schorn@fz-juelich.de

Dr. Daniel Augner
Telefon: 02461 61 84085
E-Mail: d.augner@fz-juelich.de

Weitere Informationen:

Um den Wettbewerb bekannt zu machen und Akteurinnen und Akteure zu informieren, führt die Innovationsförderagentur NRW (in Präsenz und virtuelle) Informationsveranstaltungen durch. Bei diesen Veranstaltungen werden die Ziele und Rahmenbedingungen des Wettbewerbs vorgestellt und formale Fragen beantwortet. Aktuelle Termine zu Informationsveranstaltungen können unter www.efre.nrw.de bzw. https://www.in.nrw/green-economy abgerufen werden. Es wird empfohlen, sich vor Einreichen eines Beitrags zum Innovationswettbewerb von der Innovationsförderagentur NRW beraten zu lassen.

6.4 Informationen zum Antrags- bzw. Bewilligungsverfahren

Für die zur Förderung empfohlenen Beiträge schließt sich ein reguläres Antrags- bzw. Bewilligungsverfahren an. Den Antragstellenden wird hierzu eine qualifizierte Beratung angeboten. Die prüffähigen Unterlagen sind nach der schriftlichen Aufforderung innerhalb von drei Monaten einzureichen. Werden die vollständigen Unterlagen nicht rechtzeitig eingereicht, erlischt die Förderempfehlung.

Förderquote:

Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt von der Art der Antragstellenden, von der Größe des antragstellenden Unternehmens und der Art des zur Förderung beantragten Vorhabens in Abhängigkeit von den beihilferechtlichen Vorschriften ab. Grundsätzlich können Vorhaben in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung mit bis zu maximal 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.

Weitere Informationen:

In Abhängigkeit der Notwendigkeit der Förderung ergeben sich folgende Fördersätze (als prozentualer Anteil der zuwendungsfähigen Ausgaben):

Für kleine Unternehmen:

  • höchstens 80% bei Verbundvorhaben mit Technischen Innovationen;
  • höchstens 70% bei entsprechenden Einzelvorhaben
  • höchstens 50% bei Prozess- oder Organisationsinnovationen,

Für mittlere Unternehmen:

  • höchstens 75% bei Verbundvorhaben mit Technischen Innovationen;
  • höchstens 60% bei entsprechenden Einzelvorhaben
  • höchstens 50% bei Prozess- oder Organisationsinnovationen

Für Großunternehmen gilt bei wirksamer Zusammenarbeit mit KMU:

  • höchstens 65% bei Verbundvorhaben im Bereich der technischen Innovationen
  • höchstens 15% bei Prozess- und Organisationsinnovationen

Für Akteure in deren nicht-wirtschaftlichem Bereich: Zuwendungen in diesem Programm an Hochschulen, Forschungseinrichtungen und weitere Akteure in deren nichtwirtschaftlichem Bereich können höchstens 90% erhalten.

Die Antragsstellung, die Auszahlung der Fördermittel und der Verwendungsnachweis werden über das Portal EFRE.NRW.Online abgewickelt. Das Portal ist unter folgendem Link aufrufbar: https://efre.ecoh.nrw.de/.

6.5 Rechtliche Grundlagen

Das Land gewährt Zuwendungen für die beschriebenen Zuwendungszwecke nach Maßgabe dieser Förderbekanntmachung sowie folgender Rechtsgrundlagen:

  • §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung NRW in der jeweils geltenden Fassung sowie den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV, VVG zur LHO), RdErl. d. Finanzministeriums vom 6. Juni 2022 (MBI. NRW. 2022 S. 445).
  • EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie vom 7. Oktober 2022 (MBl. NRW S. 871),
  • Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 187 vom 26.06.2014, S. 1) geändert durch Verordnung (EU) Nr. 2017/1084 der Kommission vom 14. Juni 2017, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) Nr. 2021/1237 (ABl. L 270 vom 29.7.2021, S. 39).Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, denKohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159), die zuletzt durch Verordnung (EU) Nr. 2023/435 (ABl. L 63 vom 28.2.2023, S. 1) geändert worden ist,
  • Verordnung (EU) Nr. 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 60). Soweit es sich bei den Zuwendungen um staatliche Beihilfen im Sinne von Artikel 107 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. C 326 vom 26.10.2012, S. 47) handelt, erfolgt die Zuwendung nach Maßgabe und unter Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1; L 283 vom 27.9.2014, S. 65), zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 2023/1315 (ABl. L 167 vom 30.6.2023, S. 1).
  • Handelt es sich bei den Zuwendungen um De-minimis-Beihilfen erfolgt die Zuwendung nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 1), zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2020/972 (ABl. L 215 vom 7.7.2020, S. 3).
  • Verordnung (EU) Nr. 717/2014 der Kommission vom 27. Juni 2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU 2020/2008 der Kommission (ABl. L 414 vom 09.12.2020, S.15) vom 8. Dezember 2020, über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor
  • Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013, über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 2019/316 der Kommission (ABl. L 051 vom 22.2.2019, S. 1) vom 21. Februar 2019, sowie zuletzt durch die Verordnung (EU) 2022/2046 der Kommission vom 24. Oktober 2022 zur Änderung der Anhänge der Verordnungen (EU) Nr. 1408/2013 zwecks Anpassung an die Bestimmungen des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft sowie des dazugehörigen Protokolls zu Irland/Nordirland Visumpolitik (ABl. L 275 vom 25.10.2022, S. 55)
  • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Einzel-, Gemeinschafts- und Verbundvorhaben im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie), https://www.efre.nrw.de/fileadmin/user_upload/EFRE-Programm/FEI_Richtlinie_22-12-2023.pdf

Für alle Rechtsgrundlagen/Vorschriften gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung gültige Fassung. Die EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW geht den Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung sowie den Regelungen der Förderrichtlinien vor, soweit sie diesen widerspricht oder sie ergänzt. Die bewilligende Stelle entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens auf Basis der geltenden Bestimmungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Ausgabenerstattung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht erst mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheides.

Antragstellende erklären sich im Fall der Förderung mit der Aufnahme in die Liste der Vorhaben gemäß Art.49 (3) i.V.m. Art. 49 (4) der VO (EU) Nr. 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 einverstanden.

 

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