Förderprogramm

Zuwendungen zur Schaffung, Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung von Grüner Infrastruktur (Grüne-Infrastruktur-Richtlinien – GI RL)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

Weiterführende Links:
Grüne Infrastruktur EFRE NRW – Grüne Infrastruktur EFRE.NRW.Online-Portal

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in besiedelten Gebieten und ihrem Umland naturbasierte Vorhaben zur Stärkung der heimischen Biodiversität und von Ökosystemen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie teilweise mit Mitteln aus dem EFRE/JTF-Programm NRW bei Vorhaben zur Sicherung, Wiederherstellung, Schaffung, Entwicklung und Vernetzung von Elementen der grünen Infrastruktur sowie bei Vorhaben zur Erstellung oder Aktualisierung entsprechender konzeptioneller beziehungsweise planerischer Grundlagen.

Sie erhalten die Förderung für

  • Sicherung, Schaffung und Entwicklung von Offenlandflächen,
  • Sicherung, Schaffung und Entwicklung von Gehölzstrukturen wie Sukzessionswald, Baumreihen und Waldstrukturen,
  • ökologische Optimierung, Sicherung und Schaffung von naturnahen Gewässern, Auen und Feuchtbereichen einschließlich der Wiedervernässung auch durch naturnahe Rückhalteräume und Versickerungsflächen oder der Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit,
  • Entsiegelung und Entwicklung von Flächen zum Anlegen naturnaher Strukturen inklusive der naturnahen Entwicklung von vormals genutzten Brachflächen einschließlich der Wiederherstellung von natürlichen Bodenfunktionen,
  • Stärkung des Naturerlebens und der Landschaftsgestaltung in Natur- und Grünräumen durch Schaffung naturverträglicher Erholungsflächen einschließlich Spielflächen, Wegeerschließung und -anbindung sowie natur- und umweltbezogener Information und Wissensvermittlung auch unter Einsatz neuer Medien, beispielsweise bei Informationstafeln und Lehrpfaden,
  • Besucherlenkung zur Steuerung von Fuß- und Radverkehr, auch digital, in ökologisch sensiblen Bereichen durch umwelt- und naturpädagogische Informationen,
  • urbanes Gärtnern auf öffentlichen Flächen,
  • biodiversitätsfördernde Maßnahmen an Gebäuden und im Straßenraum,
  • naturnahe Sammlung, Behandlung, Versickerung, Ableitung von Niederschlagswasser im Zusammenhang mit der Umsetzung der vorher aufgeführten Maßnahmen,
  • Gefährdungsabschätzung im Sinne des § 9 des Bundes-Bodenschutzgesetzes sowie Sicherung und Sanierung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen im Zusammenhang mit Gefahrenverdacht oder Gefahren bei der Umsetzung der vorher aufgeführten Maßnahmen,
  • maßnahmenbezogene Bildungsaktivitäten sowie Vorhaben, die der Weiterentwicklung einer Angebotsstruktur in der Naturschutzbildung und der außerschulischen Umweltbildung dienen und
  • Entwicklung und Aktualisierung von kommunalen, interkommunalen oder regionalen Plänen, Strategien und Konzepten der grünen Infrastruktur, zum Beispiel Grünordnungspläne, Grün- und Freiraumkonzepte und Biodiversitätsstrategien.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich 80 Prozent, für Kommunen, die sich in der Haushaltssicherung befinden, und Trägervereine der Biologischen Stationen, Träger von Naturparken, Stiftungen mit dem Satzungszweck Naturschutz, Träger von außerschulischen Lernorten sowie in Nordrhein-Westfalen anerkannte Naturschutzverbände 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Bagatellgrenze beträgt bei Gemeinden, Gemeindeverbänden und anderen Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts EUR 50.000 und im Übrigen EUR 10.000. Werden EU-Mittel aus dem EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 eingesetzt, müssen die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben eines Vorhabens mehr als EUR 200.000 betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die zuständige Bezirksregierung.

Bei einer Förderung unter Bezugnahme auf die Rahmenrichtlinie zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen in Nordrhein-Westfalen (nicht veröffentlicht) im Fördergebiet des Rheinischen Reviers richten Sie Ihren Antrag bitte an die Bezirksregierung Köln.

Anträge auf Förderung mit Mitteln aus dem EFRE/JTF-Programm können Sie über das EFRE-Online-Portal einreichen.

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