Förderprogramm

Förderrichtlinie für Hausärztinnen und Hausärzte

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung, Infrastruktur, Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in, Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

Weiterführende Links:
Hausarztaktionsprogramm

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in einer Förderregion in Nordrhein-Westfalen Maßnahmen umsetzen wollen, die der Verbesserung der hausärztlichen Versorgung dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Ärztin oder Arzt bei Vorhaben zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gemeinden, in denen diese durch das altersbedingte Ausscheiden von Hausärztinnen und Hausärzten gefährdet ist oder auf mittlere Sicht gefährdet erscheint.

Gefördert wird

  • die Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten, die eine vertragsärztliche Tätigkeit als Hausärztin oder Hausarzt aufnehmen,
  • die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung durch angestellte Ärztinnen und Ärzte sowie medizinische Versorgungszentren,
  • die Errichtung einer Lehrpraxis,
  • die Beschäftigung von Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten während der Praxisphase,
  • die Beschäftigung von Fachärztinnen und Fachärzten im Rahmen des Qualifizierungsjahrs,
  • die Beschäftigung von Fachärztinnen und Fachärzten im Rahmen des Quereinstiegs in die Allgemeinmedizin,
  • der Erwerb von Zusatzqualifikationen von nichtärztlichem Praxispersonal.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, im Einzelnen

  • je nach Gebiet bei Niederlassung oder Anstellung von Ärztinnen und Ärzten bis zu EUR 60.000,
  • bei Errichtung einer Lehrpraxis bis zu EUR 10.000,
  • für die Stelle einer Weiterbildungsassistentin oder eines Weiterbildungsassistenten pauschal EUR 500,00 monatlich,
  • für die Beschäftigung von Fachärztinnen und Fachärzten im Rahmen des Qualifizierungsjahrs und im Rahmen des Quereinstiegs in die Allgemeinmedizin pauschal EUR 500,00 pro Monat,
  • für die Beschäftigung einer nichtärztlichen Praxisassistentin oder eines nichtärztlichen Praxisassistenten bis zu je EUR 1.000.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte maximal 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung.

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