Förderprogramm

Interkommunale Kooperationen (Förderrichtlinie IKZ NRW)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Öffentliche Einrichtung, Kommune
Fördergeber:

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

Weiterführende Links:
Förderung interkommunaler Zusammenarbeit (IKZ NRW)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Ihre Gemeinde oder Ihr Gemeindeverband neue, auch grenzüberschreitende Kooperationen mit anderen Kommunen eingehen oder bestehende Kooperationen erweitern möchte, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei neuen vorbildhaften Projekten der interkommunalen Zusammenarbeit.

Sie erhalten die Förderung für Kooperationen

  • in allen Geschäften der laufenden Verwaltung,
  • in Aufgaben der sozialen und kulturellen Daseinsvorsorge,
  • in der kommunalen Infrastruktur und in anderen Aufgabenbereichen sowie
  • die über die Landesgrenzen hinaus gehen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Höhe der Förderung beträgt bei Kooperationsprojekten mit 2 nordrhein-westfälischen Beteiligten EUR 175.000. Für jeden weiteren nordrhein-westfälischen Beteiligten gibt es eine Erhöhung um jeweils EUR 35.000.

Für Kooperationsprojekte mit nur einem nordrhein-westfälischen Beteiligten beträgt die Förderhöhe EUR 75.000.

Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die zuständige Bezirksregierung.

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