Förderprogramm

Integration unternehmen! – Investive Förderung von Inklusionsbetrieben

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Arbeit, Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

Landschaftsverband Rheinland (LVR)

Kennedy-Ufer 2

50679 Köln

Tel: 0221 8090

Fax: 0221 8092200

Landschaftsverband Rheinland

Weiterführende Links:
Integration unternehmen!

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Investitionen planen, mit denen Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen geschaffen werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Inklusionsbetrieb nach § 215 Sozialgesetzbuch (SGB) IX, wenn Sie zusätzliche Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen einrichten.

Sie erhalten die Förderung für

  • Neu- und Erweiterungsbauten,
  • Umbau von Gebäuden, Erneuerung und zusätzlicher Einbau von Installationen, betriebstechnischen Anlagen, Außenanlagen und Ähnliches, die über den Rahmen der Instandsetzung (Substanzerhaltung) hinausgehen,
  • Erwerb von Gebäuden und Gebäudeteilen,
  • Kauf, Leasing oder Miete von Einrichtungsgegenständen, Anlagen, Maschinen und Fahrzeugen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 80 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 20.000 pro neu geschaffenem Arbeitsplatz.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) beziehungsweise Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?