Förderprogramm

Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Mobilität
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

Weiterführende Links:
Förderung kommunaler Straßen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie eine Maßnahme planen, mit der Sie die Verkehrsverhältnisse in Ihrer Kommune verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen Verkehrsverhältnisse.

Sie bekommen die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:

  • verkehrswichtige Straßen,
  • Verkehrsleitsysteme,
  • Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) oder dem Bundeswasserstraßengesetz,
  • Rad- und Gehwege im Zusammenhang mit dem Aus- und Umbau verkehrswichtiger Straßen,
  • Bussonderfahrstreifen,
  • Tunnelsicherheit,
  • Mitfahrerparkplätze an verkehrswichtigen Straßen in kommunaler Baulast.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Fördersätze wird durch das zuständige Ministerium festgelegt und beträgt bei Anteilsfinanzierung höchstens 80 Prozent.

Die Bagatellgrenze beträgt

  • normalerweise EUR 200.000,
  • bei Maßnahmen an Straßenkreuzungen mit anderen Baulastträgern und bei den nicht zur Fahrbahn gehörenden Bestandteilen des Straßenkörpers im Zuge von Ortsdurchfahrten mit geteilter Baulast EUR 50.000,
  • bei Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen EUR 20.000.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte spätestens bis zum 1.5. des dem vorgesehenen Baubeginn vorausgehenden Jahres bei der zuständigen Bezirksregierung.

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