Förderprogramm

Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW Landesprogramms Kultur und Schule

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales, Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Kommune
Fördergeber:

Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

Weiterführende Links:
Landesprogramm „Kultur und Schule“

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Projekte zur künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt im Rahmen des NRW Landesprogramms Kultur und Schule die künstlerisch-kulturelle Bildung an Schulen.

Sie erhalten die Förderung für die Tätigkeit von Künstlern und Künstlerinnen sowie Kunstpädagogen und Kunstpädagoginnen in Angeboten außerhalb des Unterrichts von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 3.375 je Projekt.

Ihren Antrag richten Sie bis spätestens zum 31.5. des Jahres, in dem das Schuljahr beginnt, an die zuständige Bezirksregierung.

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